Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 90

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vielleicht gezwungen wird, bei einem prügelnden Mann zu bleiben. (Abg. Scheibner: Da haben Sie Recht! Der sollte sie auch nicht bekommen!)

Herr Klubobmann Scheibner, Sie wissen ganz genau, wie die Praxis läuft. Sie sollten sich daran auch orientieren und nicht eine Verschärfung mit dem klaren Ziel betreiben, Menschen aus Österreich draußen zu halten und Geld zu sparen – wie es Ihre Kollegin Partik-Pablé ganz offen formuliert hat –, und Sie sollten Integrationspolitik endlich einmal ernst nehmend betreiben, damit sozialer Friede in Österreich herrschen kann. (Beifall bei den Grünen.)

13.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rosenkranz. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.45.58

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen Ministerinnen! Hohes Haus! Die Vorrednerin hat einen ganz deut­lichen Beweis dafür geliefert, woran es im österreichischen Fremdenrecht ganz stark krankt. Sie hat nämlich das Asylrecht und die Frage der Einwanderung miteinander verknüpft und vermischt. (Abg. Mag. Weinzinger: Zuhören!) Asyl ist ein Erfordernis, das wir uns als humanitärer Rechtsstaat selbstverständlich angelegentlich sein lassen. (Abg. Mag. Weinzinger: ... verschärfen das Staatsbürgerschaftsrecht!) Asyl ist Schutz auf Zeit; Einwanderung liegt ausschließlich im Ermessen des Staates, der sie gewäh­ren will, und richtet sich an den Interessen des Gastlandes aus.

Lassen Sie mich aber ganz kurz Folgendes zitieren:

In den letzten Jahren sah sich Österreich mit einem ständig wachsenden Zustrom von Personen konfrontiert, die bei ihrer Ankunft behaupteten, aus Gründen rassischer, politischer und religiöser Verfolgung ihre Heimat verlassen zu haben und dorthin nicht mehr zurückkehren zu können. Zug um Zug mit dem sprunghaften Ansteigen der Asyl­werber hat auch ihre Qualität eine Änderung erfahren. Der größere Teil der Asylwerber kommt heute nicht mehr wegen politischer, rassischer oder religiöser Verfolgung nach Österreich, sondern deshalb, weil diese Menschen in ihrem Heimatstaat keine erträgliche wirtschaftliche und soziale Lebenssituation vorfinden. Diese Entwicklung ist für Österreich nachteilig, und es muss gegengesteuert werden. – Zitatende.

Das ist ein Zitat aus dem Stenographischen Protokoll zur Vorlage des ersten Asyl­gesetzes 1991; unter einer rot-schwarzen Regierung! Ihre Vorgänger – das muss man ganz einwandfrei sagen, vor allem Ihnen, meine Damen und Herren von der sozial­demokratischen Fraktion; auch die Rede des Herrn Parnigoni habe ich mir heraus­gesucht – waren damals weitaus realistischer, als Sie es jetzt sind. Sie haben damals nämlich ganz klar gesehen, dass hier der Beginn einer Wanderungsbewegung unter dem Titel „Asyl“ stattfindet, die natürlich in der Staatsbürgerschaft enden soll. Und sie waren sich dessen bewusst – das haben sie auch ausgedrückt –, dass das eine Belastung für Österreich sein würde, die so nicht hinzunehmen ist.

Die Frau Justizministerin hat zugegeben, dass es in den letzten Jahren eine falsche Zuwanderungspolitik gegeben hat. Dem kann man nur zustimmen. Vor allem war das bedauerlicherweise in den letzten fünf Jahren der Fall, die Zahlen zeigen es. Sowohl die Zahlen der Asylanträge als auch die des Wanderungssaldos und der Einbür­gerungen sind von 2001 an sprunghaft gestiegen und haben sich auf einem sehr, sehr hohen Niveau stabilisiert.

Wer es wissen will, kann wissen, wie dies zustande kommt; und ein Minister muss wissen, wie dies zustande kommt. Das zeigt sich jetzt übrigens ganz deutlich an dem Visa-Skandal: Mit einem – leider Gottes, wie man jetzt gesehen hat – bei österreichi-


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