elektronischen Rechtsverkehr geregelt werden. Es wird in Zukunft eine elektronische Berufssignatur geben.
Darüber hinaus wird auch Ziviltechnikern gleich den Notaren eine elektronische Beurkundungssignatur zur Verfügung stehen, die sie insbesondere für jene Arbeiten, die sie im hoheitlichen Bereich innerhalb ihrer Befugnisse verrichten, zur Erstellung von öffentlichen Urkunden verwenden können.
Des Weiteren wird es gerade für diese hoheitlichen Tätigkeiten auch elektronische Urkundsarchive geben. Diesbezüglich gibt es eine Besonderheit bei den Ziviltechnikern, denn eine von ihnen elektronisch erstellte Urkunde wird erst dann öffentlich, wenn sie auch eine Archivsignatur erhält. Beispiel: Wenn Teilungspläne erstellt werden, was eine hoheitliche Aufgabe von Ziviltechnikern darstellt, dann müssen diese gemeinsam mit den Beilagen, zum Beispiel mit der Bescheinigung eines Vermessungsamtes, in diesem Archiv abgespeichert werden. Erst mit der Archivsignatur können sie dann an das Grundbuch weitergeleitet werden.
Diese Archive haben zusätzlich noch den großen Vorteil, dass auch die technischen Voraussetzungen für dieses System gewährleistet sind, das heißt, dass diese elektronisch-digitalen Daten auch in Zukunft lesbar sein werden. Das bedeutet, dass in Zukunft für den elektronischen Rechtsverkehr Sicherheit und Transparent gewährleistet sind, was auch den hohen Anforderungen an die Tätigkeit von Rechtsanwälten, Notaren und Ziviltechnikern gerecht wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.48
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Praßl 2 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.
17.48
Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich darf mich mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz für Ziviltechniker, Notare und Rechtsanwälte befassen.
Seit Einführung des Signaturgesetzes hat es einen wesentlichen Impuls zur nachhaltigen Förderung des Vertrauens in die elektronische Kommunikation gegeben. Durch diesen Entwurf eines Berufsrechts-Änderungsgesetzes für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker, der in den Ministerrat eingebracht wurde, sollen weitgehende Förderungen des elektronischen Rechtsverkehrs bewirkt werden.
Ermöglicht werden soll dies unter anderem durch die Einführung einer elektronischen Berufssignatur für die genannten Berufe. Diese sollen künftig auch in die Lage versetzt werden, im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Urkunden mit den Rechtswirkungen einer eigenhändigen Unterschrift elektronisch zu unterfertigen. Darüber hinaus sollen Notare und Ziviltechniker über eine besondere elektronische Beurkundungssignatur verfügen können, die ihnen im hoheitlichen Bereich ihrer Tätigkeit die Möglichkeit der elektronischen Signatur zur Erstellung öffentlicher Urkunden eröffnet.
Bei elektronisch errichteten Urkunden stellt sich zwangsläufig auch die Frage nach ihrer dauerhaften und sicheren Aufbewahrung und der Verfügbarkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren! So soll es künftig unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein – insbesondere im Bereich Grund- und Firmenbuch –, im Original beizubringende Beilagen elektronisch an das Gericht zu übermitteln. Mit dieser Vorlage soll es in diesem Punkt zu maßgeblichen Verbesserungen und Erleichterungen kommen.