Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 161

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Geschätzte Damen und Herren! Damit wird die papierlose Kommunikation mit den Gerichten weiter ausgebaut und den davon betroffenen Berufsständen gedient. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.51

Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dr. Puswald, und zwar 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Scheibner: Das ist er nicht gewohnt, denn unter Anwälten geht unter einer Stunde nichts!)

17.51.13

Abgeordneter Dr. Christian Puswald (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Mit dem Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2006 wird erstmals eine echte Schieds­anhängigkeit eingeführt und damit die ordentliche Gerichtsbarkeit sozusagen vorüber­gehend ausgeschlossen; allerdings mit der Möglichkeit, die ordentlichen Gerichte dann anzurufen, wenn das im Interesse der Verfahrensbeschleunigung geboten ist, das heißt also dann, wenn eine rasche Abwicklung des Schiedsverfahrens nicht zu erwarten ist und rechtzeitig die Unzulässigkeit des Rechtsweges diesbezüglich einge­wendet wurde.

Andere Vorteile, etwa der Schutz der Konsumenten und der Arbeitnehmer, der jedoch mit diesem Gesetz nicht berührt wird, wurden bereits hervorgehoben.

Im Gesamten können wir, kann ich sagen, dieser Gesetzesvorlage zustimmen, auch wenn wir, Frau Bundesministerin Gastinger, bereits im Ausschuss darüber diskutiert haben, dass es im Interesse der Verfahrensbeschleunigung unerlässlich ist, dass ... (Abg. Großruck: Das war Ihre beste Rede bisher!) – Herr Kollege Großruck, ich danke herzlich! Gerade Ihr Lob schmeichelt mir besonders – und das ganz ohne Vierzeiler. (Beifall des Abg. Neudeck.)

Frau Bundesministerin, im Interesse der Verfahrensbeschleunigung ist es – wir haben das bereits im Justizausschuss angesprochen – allerdings unbedingt notwendig, auch die Kostenfrage zu regeln, denn gerade die ungeklärte Kostenfrage im Zusammenhang mit Schiedsverfahren führt oft dazu, dass die Einleitung eines solchen Verfahrens gescheut beziehungsweise nach langen vergeblichen Anläufen erst wieder die ordentliche Gerichtsbarkeit angerufen wird. (Zwischenruf der Abg. Dr. Partik-Pablé.)

Frau Kollegin Partik-Pablé, da Sie die beschleunigten Gerichtsverfahren angesprochen haben: Es läge an Ihrer Fraktion sowie an der anderen Regierungspartei, da ordentlich Vorsorge zu treffen! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Wie?) Ihre Zu-Tode-sparen-Versuche, was die Justiz betrifft (Abg. Dr. Jarolim: Leider!), sind nicht mehr erträglich! Die Richterschaft wird in einem Maße eingeschränkt, die der Justiz und ihrer ord­nungsgemäßen raschen Abwicklung in höchstem Maße abhold ist! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Zu Ihrer Zeit hat es schon ...!)

Ich kann daher nur einmal mehr an Sie appellieren: Geben Sie mehr Budgetmittel frei, um der Justiz den – Ihrer Ansicht nach – „Vorwand“ zu nehmen, dass sie unterdotiert sei und daher nicht schnell genug arbeiten könne! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Partik-Pablé.)

Frau Kollegin Partik-Pablé, da Sie das jetzt auch noch einwerfen, sage ich Ihnen eines: Als ehemaliger Richterin steht es Ihnen nicht gut an, die „Anständigkeit“ – um einen Ihnen geläufigen Jargon zu verwenden – der Rechtsanwaltschaft in Frage zu ziehen, was die Beglaubigungen betrifft! Jeder, der eine Rechtsanwaltsprüfung ablegt und als Rechtsanwalt eingetragen ist, ist in der Lage, einen Lichtbildausweis als solchen zu erkennen, das Foto mit dem, der vor ihm steht, in Einklang zu bringen und dann die Unterschrift zu beglaubigen! Sie können versichert sein, Frau Kollegin Partik-Pablé: Ihr Einwand geht sachlich völlig ins Leere und ist ganz offensichtlich rein politisch und


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite