Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 174

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Urheberrechtssenat mit zwei Richtern. Wahrscheinlich stimmt die SPÖ nicht zu, weil die Arbeiterkammer in diesem Gremium jetzt nicht mehr vertreten ist. Auch die Wirtschaftskammer ist nicht mehr vertreten. Und das ist auch gut, denn jetzt werden diese Interessenvereinigungen niemanden mehr ans Gängelband nehmen, sondern unabhängige Richter werden entscheiden. Darüber hinaus gibt es im Vorfeld eine gütliche Streitbeilegungskommission, sodass es möglich ist, vorher schon Unregel­mäßigkeiten auszugleichen oder Streitereien beizulegen.

Weiters kommt es zu einer Straffung des Marktes, weil die Zusammenlegung der Verwertungsgesellschaften forciert wird. Derzeit gibt es in einem so kleinen Land wie Österreich zwölf Verwertungsgesellschaften, die sich teilweise untereinander in den Haaren liegen, und da wird es eine Bereinigung geben.

Außerdem haben wir eine Rechtsbereinigung vorgenommen: Statt vier Gesetzen gibt es jetzt nur noch eines, nämlich das Verwertungsgesellschaftenrecht 2006, sodass auch diesbezüglich bessere Rechtsklarheit herrscht.

Zum Folgerecht möchte ich nur kurz auf die Einwände des Herrn Abgeordneten Zinggl Bedacht nehmen: Sie bemängeln, dass der Wert 3 000 € betragen muss, damit das Folgerecht eintritt. Herr Abgeordneter! Erstens einmal wollten wir das Folgerecht überhaupt nicht. Wir waren nicht begeistert vom Folgerecht und haben deshalb eine Minimalumsetzung vorgenommen. Es gab auch Bedenken, dass die Galerien, wenn der Wert zu hoch angesetzt wird, die Kunstwerke nicht mehr ankaufen, sondern nur in Kommission nehmen werden. (Zwischenruf des Abg. Dr. Zinggl.) Und wenn die Galerien die Kunstwerke in Kommission nehmen, dann haben die Künstler überhaupt nichts davon. Das war unsere Triebfeder, warum wir den Betrag von 3 000 € ange­nommen haben.

Noch einige Worte zum Urheberrechtsgesetz: Unser Anliegen war, die Film­schau­spieler besser zu stellen. Herr Abgeordneter Jarolim! Sie lehnen heute das Urheber­rechtsgesetz ab, weil angeblich zu wenig für die Filmschauspieler getan wird: Bereits im Jahr 1993 hat Abgeordnete Motter und im Jahr 1997 haben die Abgeord­neten Krüger und Ofner einen Antrag gestellt – wir waren damals in Opposition –, um eine Besserstellung der Filmschauspieler zu erreichen. Damals wurden diese Anträge abgelehnt, heute setzen wir aber endlich durch, dass die Filmschauspieler finanziell besser bedacht werden. Sie hätten also eigentlich allen Grund, dass Sie heute zustimmen, wurden Sie doch auch schon damals damit konfrontiert!

Diese Beteiligung der Filmschauspieler ist allerdings rechtlich gar nicht so leicht festzumachen, denn aufgeteilt werden kann ja nur das Kabelentgelt, und beim Kabelentgelt sind die Filmschauspieler nicht erfasst, weil sie nicht Urheber sind. Das ist wirklich eine sehr komplizierte Materie.

Ich habe während der Befassung mit dem Gesetz immer wieder gesagt, dass das ASVG nichts gegen das Urheberrechtsgesetz ist. Man weiß gar nicht, welche Gruppierungen dahinter stehen, die man aufs Erste gar nicht wahrnimmt, sondern erst auf Grund der vielen Eingaben, die man erhält, und jeder möchte am Kuchen teilhaben. – Das ist also wirklich eine sehr komplizierte Materie.

Es ist uns schließlich gelungen, eine Alternative zu schaffen, damit die Film­schau­spieler ebenfalls beteiligt werden, nämlich mit der Leerkassettenvergütung, und damit ist der lang ersehnte Wunsch der Filmschauspieler einigermaßen befriedigt.

Herr Abgeordneter Jarolim, Sie behaupten wieder einmal etwas Falsches, wenn Sie sagen, dass der Fonds für die notleidenden Künstler dadurch geschmälert wird. Das stimmt ganz einfach nicht! Bei der Leerkassettenvergütung gehen die finanziellen Mittel in einen Topf. 50 Prozent erhalten nach wie vor die notleidenden Künstler, und der


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite