Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 175

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andere Teil wird aufgeteilt, und da sind die Filmschauspieler jetzt mit dabei. Säen Sie also in dieser Materie, wo ohnehin so viele divergierende Interessen vorhanden sind, nicht noch weiter Unzufriedenheit! (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.)

Wir hoffen, dass wir mit diesem Gesetz jetzt einige Kompromisse gefunden haben, so dass die Klagsfluten jetzt einmal ein Ende haben und einigermaßen Zufriedenheit herrscht. Ich glaube, es ist ein ganz guter Kompromiss getroffen worden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Spindelberger. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.27.28

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn heute am Nachmittag schon von einigen Abgeordneten erwähnt wurde, dass sie auf den von Ihnen eingeschlagenen Kurs stolz sind, dann würde ich sagen: Schauen wir uns diesen Kurs einmal auch aus unserer Sicht an! Auch bei der Gesetzesvorlage, über die wir jetzt diskutieren, ist es nämlich ein Kurs, der die Einflussnahme der Sozialpartner zurückdrängt und – wie ich sagen möchte – auch die Konsumenten­rechte mit Füßen tritt.

Bisher haben alle Diskutanten nur über die Vorteile der Urheber und Künstler ge­sprochen. Frau Partik-Pablé! Wir sind uns über den Wert dieses Gesetzes wohl im Klaren, aber dieses Verwertungsgesellschaftenrecht berührt nicht nur die Interessen der UrheberInnen und die Interessen jener Unternehmer, die als Nutzer auftreten, sondern in einem nicht geringen Ausmaß auch die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Aber Sie stellen in Ihrer Politik immer nur die Unternehmens­interessen in den Vordergrund, aber gerade die Konsumenten brauchen doch Schutz!

Ich erkläre das an einem einfachen Beispiel: Europaweit und auch in Österreich sind bis heute die digitalen Rechte der Nutzer nicht geklärt. Wir alle haben schon oft legal ein Lied am PC heruntergeladen haben, aber trotzdem kommen wir dann in die Situation, auch bei gekauften CDs, dass es durch den Kopierschutz nicht möglich ist, Musik abzuspielen.

Die Industrie investiert sehr viel Geld und erklärt uns tagtäglich, was wir alles nicht tun dürfen. Aber es gibt keinen Hinweis darauf, wie wir das, wofür wir auch bezahlen, dementsprechend verwenden können. Es gibt auch schon genug Tests von der Arbeiterkammer: In 25 Prozent der Fälle hat es nicht funktioniert, wenn man versucht hat, Musik mit den Testgeräten abzuspielen. Frau Bundesministerin! Im Hinblick darauf sind wir gefordert, auf nationaler Ebene ein diesbezügliches Gesetz zu verabschieden. Es wäre höchste Zeit, Regeln für die Musikindustrie auf nationaler und europäischer Ebene zu erstellen.

Aber was tun Sie? Statt dass man wirklich auch die Konsumentenrechte endlich einmal stärkt, schaffen wir mit dieser Gesetzesvorlage einen Urheberrechtssenat, der künftig aus drei Richtern bestehen wird. Und die bisherige Schlichtungsstelle, die auch aus Vertretern der Wirtschaftskammer und der Arbeiterkammer bestand, die sich für die Interessen der Konsumenten eingesetzt haben, ist jetzt weg. Dazu sage ich: Auf einen solchen Schritt, der die Mitwirkungsrechte der Konsumenten jetzt einschränkt bezie­hungsweise künftig ausschließt, kann ich verzichten! (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

18.30

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Felzmann. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


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