18.30
Abgeordnete Carina Felzmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist es sehr erfreulich, dass die SPÖ jetzt offenbar ihr Herz für die Kreativen, für die Künstler und für die Kreativwirtschaft entdeckt hat. (Abg. Gaál: Das hat sie seit Jahrzehnten!) Wunderbar! Noch wunderbarer wäre es aber, wenn Sie mitgehen und auch etwas dazu beitragen würden, hier eine sehr, sehr sinnvolle Gesetzesmaterie umzusetzen.
Sie haben es schon angesprochen: Ganz klare Verwertungs- und Urheberregelungen sind für die Kreativen von höchster Bedeutung, aber natürlich nicht nur für die Kreativen. Der Ablauf ist so, dass geistiges Eigentum, die Idee in Produkte und in Dienstleistungen eingebracht wird. Diese werden vermarktet, verkauft und konsumiert. Wir sprechen im Hinblick darauf von einer gesamten Wertschöpfungskette unseres Landes, die es hier zu beachten gilt. Umso wichtiger ist es, auch die Rahmenbedingungen für alle Beteiligten an diesem Wertschöpfungsprozess zu untersuchen und mit diesem Gesetz einen Schritt in diese Richtung zu machen.
Faktum ist, dass dieses Gesetz im Jahr 1936 entstanden ist. Es musste modernisiert werden, denn mittlerweile hat sich das gesamte Wirtschaftsgefüge verändert, und alle Marktteilnehmer sind gefordert, einen neuen Weg einzuschlagen. Im Vorfeld hat eine sehr konstruktive Ausschusssitzung stattgefunden. Sie haben auch der Ausschussfeststellung zugestimmt, daher bin ich jetzt umso mehr verwundert, dass das eine oder andere hier jetzt noch dreimal hinterfragt wird.
Der Senat wurde angesprochen: Wir alle wissen, dass das System, wie es vorher war, nicht so funktioniert hat, dass wirklich alle zufrieden waren. Der Senat wird nun schlanker und effizienter, und ich denke, auch das ist ein wichtiger Punkt.
Das Gesetz hat drei Grundziele verfolgt: Die Rechtszersplitterung sollte beseitigt werden, die Staatsaufsicht sollte neu strukturiert werden, und die Streitschlichtungsmechanismen sollten ebenfalls neu strukturiert werden. Und ich denke, es ist gelungen, das formulierte Ziel zu erreichen, nämlich auf der einen Seite das OGH-Urteil umzusetzen und auf der anderen Seite auch den Filmschaffenden etwas zukommen zu lassen.
Das, was Sie hier formuliert haben, entspricht hingegen nicht den Tatsachen. Faktum ist, dass hier jetzt auch für Schauspieler ein neuer Zugang geschaffen wurde, der vorher in diesem Umfang nicht vorhanden war.
Ich bin überzeugt davon, dass der heutige Gesetzesbeschluss ein Beitrag zur Rechtssicherheit ist und wesentliche Verbesserungen für die Verwertungsgesellschaften mit sich bringt. Er bringt aber auch Verbesserungen für die Kreativen, die nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen, denn die Kreativen wollen auch nicht immer nur Förderungen, sondern sie wollen Erfolg haben, und sie sind Teil des Wirtschaftsprozesses. (Beifall bei der ÖVP.)
18.33
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin kommt Frau Abgeordnete Mag. Becher zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
18.33
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für unsere Ablehnung der Novellen zum Urheberrechts- und Verwertungsgesellschaftengesetz gibt es sehr gute Gründe, weil nämlich die Vorlagen ungenügend, mangelhaft und unausgewogen sind.
In Bezug auf die Urheberrechtsgesetz-Novelle sind sie deshalb ungenügend und mangelhaft, weil sie der so genannten Folgerechtsrichtlinie der EU, die mit 1. Jänner 2006