Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 177

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in Kraft tritt, hinsichtlich dem Schutzbedürfnis der Urheber in keiner Weise gerecht wird. Das geben Sie auch offen zu. Frau Partik-Pablé hat es hier gesagt. Und in den Erläuterungen steht auch in aller Offenheit, dass die ablehnende Haltung der österreichischen Bundesregierung dazu führen muss, dass der Entwurf die Umsetzung der Richtlinie auf möglichst niedrigem Schutzniveau vorschlägt.

Die Interessengemeinschaft der KünstlerInnen kritisiert, dass der Entwurf die An­spruchs­losigkeit des Gesetzgebers widerspiegelt. Ich würde jedoch meinen, dass das eine KünstlerInnenfeindlichkeit ist. (Abg. Mag. Donnerbauer: Geh! – Abg. Mag. Mol­terer: Geh bitte!) Das ist besonders gut auch daran abzulesen, dass Sie den Mindestverkaufspreis, für den die EU-Richtlinie eine Höchstgrenze von 3 000 € vorsieht, voll ausreizen. Der neue § 16b besagt, dass ein bildender Künstler bei Weiterveräußerung seines Werkes nach der ersten Veräußerung eine anteilsmäßige Vergütung am Verkauf nur dann erhält, wenn der Verkaufspreis zumindest 3 000 € beträgt. Und das ist doch eindeutig zu hoch! Es wurde heute schon angesprochen, dass der Verkaufspreis zeitgenössischer Kunst überwiegend unter diesem Preis liegt, was dazu führt, dass die meisten KünstlerInnen dann vom Folgerecht ausgeschlossen sind. Mir ist unverständlich, warum dieser Wert so hoch ist! Der Abänderungsantrag auf Herabsetzung auf 2 000 €, der hier vom Abgeordneten Zinggl gestellt wurde, ist ein Schritt, der eine Verbesserung darstellt.

Außerdem kommt es dadurch auch zu Wettbewerbsverzerrungen, denn glauben Sie, dass man, wenn man den höchsten Schwellenwert hat, EU-weit gleiche Wettbe­werbsbedingungen für KünstlerInnen gewährleisten kann? Ich glaube das nicht.

Ganz zum Schluss noch eine Bemerkung zur Vorgangsweise: Der Gesetzentwurf wurde am 11. Oktober zur Begutachtung ausgesandt. Am 15. November war das Ende der Begutachtungsfrist. Nun plötzlich geht es sich aber gar nicht mehr aus, dass auch eine Regierungsvorlage hier vorgelegt wird, denn das Gesetz muss ja mit 1. Jänner 2006 in Kraft treten. Sie wissen allerdings bereits seit 1. Jänner 2001, dass die Richtlinie umgesetzt werden muss. In diesen vier Jahren ist aber nichts geschehen, und jetzt begnügen Sie sich mit einer Husch-Pfusch-Aktion, welche die bildenden Künstler übergeht. Die Künstlervereinigung, die größte Interessengemeinschaft, wurde nicht einmal zu einer Stellungnahme eingeladen, aber ich denke, dass Ihnen das wahrscheinlich auch nicht wichtig gewesen ist. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

18.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Ledolter. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.37.47

Abgeordneter Johann Ledolter (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Novellierung wird eine Materie aufgearbeitet, die an sich durch Jahrzehnte nicht bearbeitet wurde und die an Komplexität nichts zu wünschen übrig lässt.

Nun ist die Regierung Schüssel prinzipiell damit angetreten, Reformstau aufzuarbeiten und Materien, die einer Anpassung an die Gegenwart bedürfen, entsprechend neu zu regeln, und auch in der Frage der Verwertungsgesellschaften und des Urheberrechts ist diese Regierung diesem erfolgreichen Prinzip treu geblieben. Die bisherige Regelung der Verwertungsgesellschaften war wenig flexibel und transparent und dieses Gesetz aus 1936 nicht wirklich tauglich, um allen Kunst- und Kulturschaffenden die notwendigen Rahmenbedingungen zu geben. Mit der Novelle wird dieses Defizit behoben, und ich verstehe nicht wirklich, warum die Kolleginnen und Kollegen von der sozialdemokratischen Partei keinen Versuch auslassen, eine Materie, die an sich recht ordentlich und zeitgemäß strukturiert ist, so schlecht zu reden!

 


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