Der Eingangsschwellwert von EUR 3 000 ist zu hoch gegriffen und
europaweit einmalig. Er benachteiligt einerseits junge KünstlerInnen, deren
Werke auf dem Kunstmarkt noch keine entsprechenden Preise erzielen können.
Andererseits schließt der hohe Schwellenwert ganze Werkkategorien aus der
Folgerechtsvergütung aus, wie etwa fast alle Fotografien und Druckgrafiken, die
selten derart hohe Beträge erzielen.
In Deutschland hat das Bundesministerium für Justiz einen Entwurf zur
Umsetzung der Folgerechtsrichtlinie vorgelegt, der einen Schwellwert von Euro
500,- vorsieht, und selbst in England sind Euro 1.000,- im Gespräch.
Eine Wertgrenze von Euro 2.000,- stellt jedenfalls eine gute
Kompromisslösung zwischen verschiedenen, zum Teil widersprüchlichen Interessen
dar.
Zu Z 2 (§ 38 Abs.
1a):
Nach einem früheren Entwurf der Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005 waren
die FilmurheberInnen am Kabelentgelt für sog. „Neueste Filme“ zur Hälfte
beteiligt. Die jetzige Beteiligung zu einem Drittel stellt dementsprechend eine
Verschlechterung für
die UrheberInnen
dar.
Daher soll der frühere Ansatz, die Hälfteregelung, beibehalten werden.
Artikel IV
Zu Z 1 (Abs. 4):
Der Vergütungsanspruch für Schutzfristverlängerungen seitens der
UrheberInnen soll nach dem Antrag des Justizausschusses abgeschafft werden,
obwohl er erst unlängst vom OGH in einem Urteil bestätigt worden war.
Seit 1932 werden die Einnahmen bei einer Schutzfristverlängerung zwischen
HerstellerInnen und UrheberInnen geteilt. Wenn Schutzfristen - aus welchen
Gründen immer - verlängert werden, trat der Gesetzgeber bisher für die Teilung
ein. Nach der Vorstellung des Ausschussantrags profitierten hingegen nur mehr
die NutzerInnen, die HerstellerInnen, etc. an den Einnahmen, die UrheberInnen
blieben jedoch ausgenommen.
Diese Regelung ist nicht gerechtfertigt, daher sollte die derzeit
geltende Rechtslage beibehalten werden.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
18.21
Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPÖ hat offensichtlich den Wert des Verwertungsgesellschaftenrechtes nicht erkannt, weil sie nicht zustimmen wird. Herr Abgeordneter Zinggl hat ja schon gesagt, dass es zu bedeutenden Verbesserungen kommen wird. Das ist richtig, und zwar deshalb, weil wir eine große Änderung erreicht haben. Innerhalb der vergangenen 70 Jahre, seitdem das Gesetz in Geltung ist, wurde bereits etliche Male versucht, eine notwendige Novellierung durchzuführen, aber immer wieder sind diese Versuche gescheitert. Jetzt ist es nach eineinhalb Jahren Arbeit gelungen, wesentliche Verbesserungen durchzuführen.
Zunächst gibt es eine neue Staatsaufsicht: Statt der 24 Staatskommissäre gibt es jetzt eine Aufsichtsbehörde mit zwei Juristen. Statt der Schiedsstelle und der Schiedskommission, die im Übrigen verfassungswidrig war, gibt es jetzt einen neuen