Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 173

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Der Eingangsschwellwert von EUR 3 000 ist zu hoch gegriffen und europaweit ein­malig. Er benachteiligt einerseits junge KünstlerInnen, deren Werke auf dem Kunstmarkt noch keine entsprechenden Preise erzielen können. Andererseits schließt der hohe Schwellenwert ganze Werkkategorien aus der Folgerechtsvergütung aus, wie etwa fast alle Fotografien und Druckgrafiken, die selten derart hohe Beträge erzielen.

In Deutschland hat das Bundesministerium für Justiz einen Entwurf zur Umsetzung der Folgerechtsrichtlinie vorgelegt, der einen Schwellwert von Euro 500,- vorsieht, und selbst in England sind Euro 1.000,- im Gespräch.

Eine Wertgrenze von Euro 2.000,- stellt jedenfalls eine gute Kompromisslösung zwischen verschiedenen, zum Teil widersprüchlichen Interessen dar.

Zu Z 2 (§ 38 Abs. 1a):

Nach einem früheren Entwurf der Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005 waren die FilmurheberInnen am Kabelentgelt für sog. „Neueste Filme“ zur Hälfte beteiligt. Die jetzige Beteiligung zu einem Drittel stellt dementsprechend eine Verschlechterung für die UrheberInnen dar.

Daher soll der frühere Ansatz, die Hälfteregelung, beibehalten werden.

Artikel IV

Zu Z 1 (Abs. 4):

Der Vergütungsanspruch für Schutzfristverlängerungen seitens der UrheberInnen soll nach dem Antrag des Justizausschusses abgeschafft werden, obwohl er erst unlängst vom OGH in einem Urteil bestätigt worden war.

Seit 1932 werden die Einnahmen bei einer Schutzfristverlängerung zwischen Her­stellerInnen und UrheberInnen geteilt. Wenn Schutzfristen - aus welchen Gründen immer - verlängert werden, trat der Gesetzgeber bisher für die Teilung ein. Nach der Vorstellung des Ausschussantrags profitierten hingegen nur mehr die NutzerInnen, die HerstellerInnen, etc. an den Einnahmen, die UrheberInnen blieben jedoch ausge­nommen.

Diese Regelung ist nicht gerechtfertigt, daher sollte die derzeit geltende Rechtslage beibehalten werden.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.21.16

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPÖ hat offensichtlich den Wert des Verwertungsgesellschaftenrechtes nicht erkannt, weil sie nicht zustimmen wird. Herr Abgeordneter Zinggl hat ja schon gesagt, dass es zu bedeutenden Verbesserungen kommen wird. Das ist richtig, und zwar deshalb, weil wir eine große Änderung erreicht haben. Innerhalb der vergangenen 70 Jahre, seitdem das Gesetz in Geltung ist, wurde bereits etliche Male versucht, eine notwendige Novellierung durchzuführen, aber immer wieder sind diese Versuche gescheitert. Jetzt ist es nach eineinhalb Jahren Arbeit gelungen, wesentliche Verbes­serungen durchzuführen.

Zunächst gibt es eine neue Staatsaufsicht: Statt der 24 Staatskommissäre gibt es jetzt eine Aufsichtsbehörde mit zwei Juristen. Statt der Schiedsstelle und der Schieds­kommission, die im Übrigen verfassungswidrig war, gibt es jetzt einen neuen


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