Die derzeitige
Aufgabenverteilung in der Verwaltungsstruktur des Strafvollzuges wird von allen
Betroffenen als unbefriedigend kritisiert. Insbesondere wird die Zersplitterung
der Zuständigkeiten (mehrere Sektionen und Abteilungen im Bundesministerium für
Justiz, Oberlandesgerichte, Justizanstalten) als hinderlich empfunden. Die
Bundesministerin für Justiz hat daher die Initiative ergriffen, um im
Interesse eines möglichst effizienten und effektiven Einsatzes der vorhandenen
personellen und finanziellen Ressourcen, aber auch der Zufriedenheit der
Mitarbeiter die Strafvollzugsverwaltung neu zu organisieren.
Angestrebt
werden:
eine Bündelung
der Verwaltungsaufgaben im Strafvollzug bei einer österreichweit tätigen
Verwaltungseinheit (insbesondere für die Fach- und Dienstaufsicht),
eine Reduktion
der Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Justiz auf Steuerungsagenden
und die Funktion als oberste Dienstbehörde,
eine Stärkung
der Eigenverantwortlichkeit und Erweiterung der Selbstverwaltung der
Strafvollzugsanstalten,
klare
Schnittstellen und Verantwortlichkeiten,
kurze
Entscheidungswege,
ein
interdisziplinärer Ansatz sowohl bei der Erarbeitung der Neuorganisation als
auch im Strafvollzug selbst,
die volle
Durchlässigkeit der Strafvollzugsverwaltung für Strafvollzugsbedienstete (keine
„gläserne Decke“) und damit eine Stärkung der eigenständigen Identität des Strafvollzuges
sowie
ein
effizienterer und effektiverer Einsatz von Personal und finanziellen Mitteln
zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Strafvollzugs.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesministerin für Justiz wird ersucht,
1. ein neues
Organisationsmodell für die Verwaltung des Strafvollzugs zu erarbeiten, wobei
insbesondere eine Zentralisierung mit dem Ziel einer Straffung der Organisationsstruktur
und der Schaffung klarer Zuständigkeiten und Entscheidungsabläufe geprüft
werden soll, ohne im Bundesministerium für Justiz mehr als Steuerungsagenden
und die Aufgabe als oberste Dienstbehörde zu belassen; die Fach- und
Dienstaufsicht sollen jedenfalls zusammengeführt und die Rolle der
Justizanstalten gestärkt werden; im Sinne einer zeitgemäßen
Organisationsstruktur wird für eine interdisziplinäre Besetzung insbesondere
der leitenden Positionen Sorge zu tragen sein;
2. dem
Nationalrat die für die Neuorganisation der Strafvollzugsverwaltung erforderlichen
Regierungsvorlagen bis Ende März 2006 zu übermitteln und