Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 187

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Die derzeitige Aufgabenverteilung in der Verwaltungsstruktur des Strafvollzuges wird von allen Betroffenen als unbefriedigend kritisiert. Insbesondere wird die Zersplitterung der Zuständigkeiten (mehrere Sektionen und Abteilungen im Bundesministerium für Justiz, Oberlandesgerichte, Justizanstalten) als hinderlich empfunden. Die Bundes­ministerin für Justiz hat daher die Initiative ergriffen, um im Interesse eines möglichst effizienten und effektiven Einsatzes der vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen, aber auch der Zufriedenheit der Mitarbeiter die Strafvollzugsverwaltung neu zu organisieren.

Angestrebt werden:

eine Bündelung der Verwaltungsaufgaben im Strafvollzug bei einer österreichweit tätigen Verwaltungseinheit (insbesondere für die Fach- und Dienstaufsicht),

eine Reduktion der Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Justiz auf Steuerungs­agenden und die Funktion als oberste Dienstbehörde,

eine Stärkung der Eigenverantwortlichkeit und Erweiterung der Selbstverwaltung der Strafvollzugsanstalten,

klare Schnittstellen und Verantwortlichkeiten,

kurze Entscheidungswege,

ein interdisziplinärer Ansatz sowohl bei der Erarbeitung der Neuorganisation als auch im Strafvollzug selbst,

die volle Durchlässigkeit der Strafvollzugsverwaltung für Strafvollzugsbedienstete (keine „gläserne Decke“) und damit eine Stärkung der eigenständigen Identität des Strafvollzuges sowie

ein effizienterer und effektiverer Einsatz von Personal und finanziellen Mitteln zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Strafvollzugs.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht,

1. ein neues Organisationsmodell für die Verwaltung des Strafvollzugs zu erarbeiten, wobei insbesondere eine Zentralisierung mit dem Ziel einer Straffung der Organi­sationsstruktur und der Schaffung klarer Zuständigkeiten und Entscheidungsabläufe geprüft werden soll, ohne im Bundesministerium für Justiz mehr als Steuerungs­agenden und die Aufgabe als oberste Dienstbehörde zu belassen; die Fach- und Dienstaufsicht sollen jedenfalls zusammengeführt und die Rolle der Justizanstalten gestärkt werden; im Sinne einer zeitgemäßen Organisationsstruktur wird für eine interdisziplinäre Besetzung insbesondere der leitenden Positionen Sorge zu tragen sein;

2. dem Nationalrat die für die Neuorganisation der Strafvollzugsverwaltung erfor­derlichen Regierungsvorlagen bis Ende März 2006 zu übermitteln und

 


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