Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Dr. Fekter, KollegInnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht,
1. ein neues Organisationsmodell für die Verwaltung des Strafvollzugs zu erarbeiten, wobei insbesondere eine Zentralisierung mit dem Ziel einer Straffung der Organisationsstruktur und der Schaffung klarer Zuständigkeiten und Entscheidungsabläufe geprüft werden soll, ohne im Bundesministerium für Justiz mehr als Steuerungsagenden und die Aufgabe als oberste Dienstbehörde zu belassen; die Fach- und Dienstaufsicht sollen jedenfalls zusammengeführt und die Rolle der Justizanstalten gestärkt werden; im Sinne einer zeitgemäßen Organisationsstruktur wird für eine interdisziplinäre Besetzung insbesondere der leitenden Positionen Sorge zu tragen sein;
2. dem Nationalrat die für die Neuorganisation der Strafvollzugsverwaltung erforderlichen Regierungsvorlagen bis Ende März 2006 zu übermitteln und
3. die Neuorganisation der Strafvollzugsverwaltung rasch in Angriff zu nehmen und bis Herbst 2006 umzusetzen.“
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(Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Öllinger: Der Antrag ist aber nicht von Ihnen!)
19.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Dipl.-Ing. Scheuch eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Beratung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Dr. Fekter und Kollegen
zum Bericht
des Justizausschusses über den Antrag 583/A der Abgeordneten Mag. Terezija
Stoisits, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz
über eine Amnestie aus Anlass der sechzigsten Wiederkehr des Tages, an dem die
Unabhängigkeit Österreichs wiederhergestellt wurde, der fünfzigsten Wiederkehr
des Tages, an dem der österreichische Staatsvertrag unterzeichnet wurde, und
der zehnten Wiederkehr des Tages, an dem Österreich der Europäischen Union beigetreten
ist (Amnestie 2005) (1241 d.B.)
betreffend Änderung der Organisation der
Strafvollzugsverwaltung
Die Antragstellerinnen sind nicht der
Ansicht, dass die Probleme des hohen Häftlingsstandes in den österreichischen
Strafvollzugsanstalten durch Maßnahmen wie eine undifferenzierte Amnestie
gelöst werden sollen. Vielmehr müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um
durch organisatorische Maßnahmen die Funktionsfähigkeit und Qualität des
Strafvollzuges nicht nur sicherzustellen, sondern zu verbessern und damit hohe
Häftlingszahlen verkraftbar zu machen.