Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 186

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Dr. Fekter, KollegInnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht,

1. ein neues Organisationsmodell für die Verwaltung des Strafvollzugs zu erarbeiten, wobei insbesondere eine Zentralisierung mit dem Ziel einer Straffung der Organi­sationsstruktur und der Schaffung klarer Zuständigkeiten und Entscheidungsabläufe geprüft werden soll, ohne im Bundesministerium für Justiz mehr als Steuerungs­agenden und die Aufgabe als oberste Dienstbehörde zu belassen; die Fach- und Dienstaufsicht sollen jedenfalls zusammengeführt und die Rolle der Justizanstalten gestärkt werden; im Sinne einer zeitgemäßen Organisationsstruktur wird für eine interdisziplinäre Besetzung insbesondere der leitenden Positionen Sorge zu tragen sein;

2. dem Nationalrat die für die Neuorganisation der Strafvollzugsverwaltung erforder­lichen Regierungsvorlagen bis Ende März 2006 zu übermitteln und

3. die Neuorganisation der Strafvollzugsverwaltung rasch in Angriff zu nehmen und bis Herbst 2006 umzusetzen.“

*****

(Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Öllinger: Der Antrag ist aber nicht von Ihnen!)

19.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Dipl.-Ing. Scheuch eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Beratung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Dr. Fekter und Kollegen

zum Bericht des Justizausschusses über den Antrag 583/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über eine Amnestie aus Anlass der sechzigsten Wiederkehr des Tages, an dem die Unabhängigkeit Österreichs wiederhergestellt wurde, der fünfzigsten Wiederkehr des Tages, an dem der österreichische Staatsvertrag unterzeichnet wurde, und der zehnten Wiederkehr des Tages, an dem Österreich der Europäischen Union beigetreten ist (Amnestie 2005) (1241 d.B.)

betreffend Änderung der Organisation der Strafvollzugsverwaltung

Die Antragstellerinnen sind nicht der Ansicht, dass die Probleme des hohen Häftlings­standes in den österreichischen Strafvollzugsanstalten durch Maßnahmen wie eine undifferenzierte Amnestie gelöst werden sollen. Vielmehr müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um durch organisatorische Maßnahmen die Funktionsfähigkeit und Qualität des Strafvollzuges nicht nur sicherzustellen, sondern zu verbessern und damit hohe Häftlingszahlen verkraftbar zu machen.

 


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