Eine solche schriftliche Erklärung ist
rechtsunwirksam, wenn ihr eine Bedingung beigefügt wird, und ist bis zum
31. Dezember des Vorjahres abzugeben. Hat der Vertragsbedienstete eine
solche schriftliche Erklärung abgegeben, so reduziert sich seine Funktionszulage
um 30,89% für das Kalenderjahr, für das die Erklärung abgegeben wurde.“
11y. § 74 Abs. 2 lautet:
„(2) Das fixe Monatsentgelt beträgt für
Vertragsbedienstete
1. in der Bewertungsgruppe v1/5
a) für die ersten fünf Jahre 6 744,7 €,
b) ab dem sechsten Jahr 7 121,6 €,
2. in der Bewertungsgruppe v1/6
a) für die ersten fünf Jahre 7 191,6 €,
b) ab dem sechsten Jahr 7 568,8 €,
3. in der Bewertungsgruppe v1/7
a) für die ersten fünf Jahre 7 568,8 €,
b) ab dem sechsten Jahr 8
092,7 €.““
17. In
Art. 3 wird nach der Z 15 folgende Z 15a eingefügt:
„15a. § 95 Abs. 1 und
Abs. 1a lautet:
„(1) Das monatliche Sonderentgelt (mit
Ausnahme der Kinderzulage) jener Vertragsbediensteten, mit denen vor dem
1. Jänner 2006 gemäß § 36 ein Sondervertrag abgeschlossen worden ist,
wird ab 1. Jänner 2006 um 2,7 % erhöht.
(1a) Bei teilbeschäftigten
Vertragsbediensteten, mit denen vor dem 1. Jänner 2006 gemäß § 36 ein
Sondervertrag abgeschlossen worden ist, ist zunächst jenes Sonderentgelt zu
ermitteln, das ihnen im Falle der Vollbeschäftigung gebühren würde. Auf dieses
Sonderentgelt sind hierauf die im Abs. 1 vorgesehenen Berechnungsvorschriften
anzuwenden. Von dem auf diese Weise errechneten Betrag ist schließlich jener
Teil zu ermitteln, der sich unter Berücksichtigung des Beschäftigungsausmaßes
ergibt. Dieser Teil gilt ab 1. Jänner 2006 als neues Sonderentgelt des
teilbeschäftigten Vertragsbediensteten.““
18. In Art. 3 lautet die Z 16:
„16. Dem § 100 werden folgende
Abs. 41 und 42 angefügt:
„(41) In der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. XXX/2005 treten in Kraft:
1. § 84 Abs. 3b mit
1. Jänner 2005,
2. § 22 Abs. 1 mit 1. Juli
2005,
3. § 11 Abs. 1, § 14
Abs. 1, § 22 Abs. 2, § 29f Abs. 5, § 29k
Abs.1 und 4, § 41 Abs. 1, § 44,
§ 44a, § 44b, § 44c Abs. 1, § 49q Abs. 1
und 1a, § 49v Abs. 1, § 54, § 54e Abs. 1,
§ 56, § 56e Abs. 1, § 61 Abs. 1, § 71 Abs. 1
und Abs. 2, § 72 Abs. 1 und 2, § 73 Abs. 2,
§ 74 Abs. 2, § 84 Abs. 3b, § 95 Abs. 1
und 1a mit 1. Jänner 2006,
4. § 27c Abs. 2 mit
1. Jänner 2007,
5. § 15 Abs. 2 Z 3, § 37a
Abs. 5, § 40 Abs. 1 und 2, § 41 Abs. 1, § 43
Abs. 1, § 44 und § 92a Abs. 1 mit 1. Oktober 2007.