Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 231

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wünschen, dass die Leute, die das erarbeitet haben, auch im Inland diese Auf­merksamkeit bekommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

Glauben Sie mir, meine Damen und Herren, diese Lösungen sind außergewöhnlich, haben eine außergewöhnliche Wirkung auch auf die Zukunft dieses Landes und sind auch zukunftsträchtige Lösungen in der Verwaltung und im Umgang mit den Wäh­lerinnen und Wählern, mit den Menschen, die von den Beamten in dieser Republik verwaltet werden! Das heißt, die Durchlässigkeit der Apparate wird größer werden, und ich glaube, das bringt auch den Staat den Menschen näher.

In diesem Zusammenhang sind auch all die Maßnahmen zu sehen, die wir mit der Bürgerkarte, mit dem neuen Dienstrechtsausweis setzen. Glauben Sie mir, meine Damen und Herren, grundsätzlich ist daran gedacht, den Menschen die Arbeit zu erleichtern, die Arbeit für die Menschen einfacher zu machen, die Arbeit den Menschen im Grunde auch zu ermöglichen, zum Beispiel Müttern, indem sie von zu Hause einen Akt einsehen können, den sie im Amt nicht mehr bearbeiten konnten.

Meine Damen und Herren! Wir sollten nicht grundsätzlich abblocken und sagen, das sei der gläserne Mensch und das hätte nur negative Auswirkungen, sondern wir sollten auch darüber nachdenken – und so ist das auch gemeint –, dass wir sagen, wir möchten die Menschen bei ihrer Arbeit unterstützen, wir möchten den Staat den Bürgerinnen und Bürgern näher bringen, möchten aber auch den Beamten die Mög­lichkeit geben, direkt mit den Leuten, die von Ihnen etwas wollen, zu kommunizieren.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bedanke ich mich auch. Es ist nicht nur die späte Stunde, sondern es ist hier auch angeklungen, dass da sehr viel im Konsens geschehen ist. Die Kontroverse, die hier ausgetragen wird, betrifft wesentliche Themen, ich glaube, dass man darüber reden sollte, aber glauben Sie mir, so wie dieses Gesetz entstanden ist, so wie dieses Gesetz erarbeitet wurde, ist es in einem guten Konsens in dieser Republik geschehen. Und das würde ich mir öfter wünschen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Grander. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.31.07

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Insbesondere in Tirol gibt es immer die Diskussion um die Kleinschulen, und in diesem Gesetz geht es auch um die Erhaltung der Kleinschulen. Das ist uns in Tirol ein besonderes Anliegen, das ist vor allem aus der geographischen Gegebenheit heraus ein großes Bedürfnis auch in der Bevölkerung. Dieser Gesetzentwurf schafft nun die Voraussetzung dafür, dass Schuldirektoren und -direktorinnen zwei Pflichtschulen leiten können. Es sind insbesondere die Kleinschulen im Einzelfall, wofür das zweckmäßig ist.

Weiters habe ich mir den Punkt herausgenommen, wonach die Leiterinnen oder Leiter der Bundesschulen bei der Neuaufnahme von LehrerInnen mitwirken können beziehungsweise die Möglichkeit haben, bezüglich der Kenntnisse und Fähigkeiten dieser Bewerber eine Stellungnahme abzugeben.

Ein wichtiger Schritt sind für mich persönlich die schulspezifischen Personalbedarfs- und Personalentwicklungsplanungen, weil ich auch aus meinem Bereich als Pflege­direktorin weiß, wie wichtig das ist.

 


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