Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 230

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befindliche sog. Pensionsharmonisierung, die die Gleichstellung zwischen öffentlichen Ruhebezügen des Bundes und den Pensionen von Pensionsversicherten herbeiführt.

Dieser erfolgreiche Weg gleicher Chancen für alle Arbeitnehmer soll mit einer weit­gehenden Angleichung der aktiven Dienstrechte der Beamten und Vertragsbediens­teten sowie der in der Privatwirtschaft Tätigen fortgesetzt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, ein einheitliches Bundesmitarbeiterrecht unter Be­rück­sichtigung berufsspezifischer Anforderungen auf verfassungskonformer Grundlage vorzubereiten. Weiters wird die Bundesregierung ersucht, in diesem Kontext die Frage einheitlicher Ruhensbestimmungen mit dem Ziel zu behandeln, diese  aus arbeits­marktpolitischer Sicht einer für Alle gleichwertigen Lösung zuzuführen.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Staats­sekretär Morak. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


19.27.14

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Keiner in diesem Haus, glaube ich, kann besser auf diese Novelle hier eingehen als Kollege Neugebauer. Trotzdem möchte ich ihn etwas ergänzen, einfach deswegen, weil es mir wichtig scheint.

Das eine ist, dass es für Mitarbeiter, die sich im Interesse des Bundes karenzieren lassen – gedacht ist an Bundesbedienstete, die in internationalen Organisationen arbeiten, dort ihr Know-how einbringen und Österreich vertreten –, eine bessere Regelung für den Wiedereinstieg, also eine Falschschirmregelung, geben wird.

Als zweiter Punkt scheint mir in diesem Zusammenhang wesentlich zu sein, dass eine stundenweise Inanspruchnahme einer Pflegefreistellung möglich ist. Das war bisher nur halbtags oder ganztags möglich. Dass man das künftig auch stundenweise in Anspruch nehmen kann, ist, glaube ich, auch für Mütter, die sich in Arbeit befinden, eine gute Möglichkeit, flexibler auf die Anforderungen des Alltags zu reagieren.

Ich begrüße auch die verbesserte Regelung der Familienhospiz durch die Verlän­gerung der möglichen Inanspruchnahme, denn ich meine, dass es eine Verbesserung ist, statt der bisher sechs Monate jetzt neun Monate vorzusehen.

Meine Damen und Herren! Es wurde auch darauf hingewiesen, dass sich die Verwaltung zunehmend neu organisiert. Österreich hat hier eine bahnbrechende Funktion. Ich war nicht nur bei Konferenzen in Manchester, sondern auch in Tunis, und wenn Sie die Österreich-Stände mit den Know-how-Lösungen dort gesehen haben, dann werden Sie draufgekommen sein, wie viel Know-how hier einerseits vertreten ist und wie viel man andererseits auch im Ausland darüber weiß. Unsere Behörden beziehungsweise die Leute, die das im Ausland vertreten, werden überschwemmt mit Anfragen, wie man die Lösungen abrufen kann, wie wir zu den Lösungen gekommen sind und wie wir das gemacht haben.

Wir haben hier also neue Lösungsansätze in der Verwaltung dieser Republik, die die Aufmerksamkeit im Ausland in einem großen Maße auf sich lenken. Ich würde mir


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