Berücksichtigt werden muss aber die spezielle Anforderung in den unterschiedlichen Bereichen. Alles über einen Kamm zu scheren hat sich, wie wir aus leidvoller Erfahrung mittlerweile wissen, nicht bewährt. Wir brauchen eine eigene Regelung für den militärischen Dienst, in der dann auch die verpflichtende Auslandsentsendung enthalten ist, wir brauchen eine eigene Regelung für den Exekutivdienst und für den Bereich der allgemeinen Verwaltung.
Wenn wir dies umsetzen, wird es eben möglich sein, alle gleich und gerecht zu entlohnen.
Aus diesem Grund – und in Absprache mit unserem Koalitionspartner – darf ich folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Neugebauer und Fauland
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, ein einheitliches Bundesmitarbeiterrecht unter Berücksichtigung berufsspezifischer Anforderungen auf verfassungskonformer Grundlage vorzubereiten. Weiters wird die Bundesregierung ersucht, in diesem Kontext die Frage einheitlicher Ruhensbestimmungen mit dem Ziel zu behandeln, diese aus arbeitsmarktpolitischer Sicht einer für alle gleichwertigen Lösung zuzuführen.“
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Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
19.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Fauland eingebrachte Entschließungsantrag liegt schriftlich vor, ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Neugebauer, Fauland, Kolleginnen und Kollegen zur Weiterentwicklung
des Dienstrechts eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 11
in der 129. Sitzung des Nationalrates
In
Österreich wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Reformmaßnahmen zur
nachhaltigen Modernisierung des öffentlichen Dienstes und zur Stärkung von Bürgernähe
und Effizienz entwickelt. Durch diese Maßnahmen konnte auch ein beachtlicher
kostendämpfender Effekt für den Bundeshaushalt erzielt werden. Zahlreiche Reformen
wurden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlichen Hand angestoßen
und alle Maßnahmen wurden gemeinsam entwickelt und umgesetzt.
Ohne
die Kreativität und die Unterstützung der Beamten und Vertragsbediensteten
wären die zahlreichen Reformerfolge – die zum Teil auch im europäischen
Ausland große Aufmerksamkeit erregen und als Beispiel dienen – nicht
realisierbar gewesen.
Darüber hinaus wurden zahlreiche gesetzlichen Maßnahmen ergriffen, die der modernen Arbeitswelt Rechnung tragen und der Angleichung der Rechts-, Arbeits- und Pensionssituation von Beamten und Beamtinnen sowie nach privatem Recht Angestellten dienen sollen. Als herausragendstes Beispiel gilt die bereits in Kraft