Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 229

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Berücksichtigt werden muss aber die spezielle Anforderung in den unterschiedlichen Bereichen. Alles über einen Kamm zu scheren hat sich, wie wir aus leidvoller Erfah­rung mittlerweile wissen, nicht bewährt. Wir brauchen eine eigene Regelung für den militärischen Dienst, in der dann auch die verpflichtende Auslandsentsendung ent­halten ist, wir brauchen eine eigene Regelung für den Exekutivdienst und für den Bereich der allgemeinen Verwaltung.

Wenn wir dies umsetzen, wird es eben möglich sein, alle gleich und gerecht zu ent­lohnen.

Aus diesem Grund – und in Absprache mit unserem Koalitionspartner – darf ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neugebauer und Fauland

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, ein einheitliches Bundesmitarbeiterrecht unter Berück­sichtigung berufsspezifischer Anforderungen auf verfassungskonformer Grund­lage vorzubereiten. Weiters wird die Bundesregierung ersucht, in diesem Kontext die Frage einheitlicher Ruhensbestimmungen mit dem Ziel zu behandeln, diese aus arbeitsmarktpolitischer Sicht einer für alle gleichwertigen Lösung zuzuführen.“

*****

Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Fauland eingebrachte Entschließungsantrag liegt schriftlich vor, ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neugebauer, Fauland, Kolleginnen und Kollegen zur Weiter­entwicklung des Dienstrechts eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesord­nungspunkt 11 in der 129. Sitzung des Nationalrates

In Österreich wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Reformmaßnahmen zur nachhaltigen Modernisierung des öffentlichen Dienstes und zur Stärkung von Bür­gernähe und Effizienz entwickelt. Durch diese Maßnahmen konnte auch ein beacht­licher kostendämpfender Effekt für den Bundeshaushalt erzielt werden. Zahlreiche Reformen wurden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlichen Hand angestoßen und alle Maßnahmen wurden gemeinsam entwickelt und umgesetzt.

Ohne die Kreativität und die Unterstützung der Beamten und Vertragsbediensteten wären die zahlreichen Reformerfolge – die zum Teil auch im europäischen Ausland große Aufmerksamkeit erregen und als Beispiel dienen – nicht realisierbar gewesen.

Darüber hinaus wurden zahlreiche gesetzlichen Maßnahmen ergriffen, die der moder­nen Arbeitswelt Rechnung tragen und der Angleichung der Rechts-, Arbeits- und Pensionssituation von Beamten und Beamtinnen sowie nach privatem Recht Angestellten dienen sollen. Als herausragendstes Beispiel gilt die bereits in Kraft


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