Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Dr. Wittmann, Pendl, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Gleichbehandlung aller Dienstnehmer
Der
Verfassungsgerichtshof hat die so genannten Ruhensbestimmungen für Beamte
aufgehoben, sodass nunmehr alle Beamten unabhängig von der Höhe ihrer Pension
beliebig viel dazuverdienen können, anders als ASVG-Pensionisten, die ihre
gesamte Pension verlieren, sobald sie mehr dazuverdienen als die
Geringfügigkeitsgrenze (ca. 300 €).
Dieses
Problem wurde von der Bundesregierung durch die verfehlte Art ihrer Pensionsharmonisierung
hervorgerufen. Nunmehr plant die Bundesregierung einfach mit einer
Verfassungsbestimmung das VfGH-Erkenntnis zu umgehen. Damit würde nicht nur der
Verfassungsgerichtshof ausgeschaltet, sondern auch eine bestehende Ungleichbehandlung
mit Verfassungsbestimmungen einzementiert.
Die
unterzeichneten Abgeordneten beantragen daher, der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung:
Die
Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat auf der Basis der Gleichbehandlung
aller ArbeitnehmerInnen eine Lösung für die ungleichen Ruhensbestimmungen
zwischen Beamten-Pensionsbereich einerseits und ASVG-Bereich andererseits
vorzuschlagen, und zwar ohne damit in verfassungsgesetzlich gewährleistete
Rechte einzugreifen.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Fauland. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
19.24
Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Das erste äußerst Erfreuliche ist der Gehaltsabschluss der Beamten, des öffentlichen Dienstes mit 2,7 Prozent. Ich glaube, gerade damit wird der Stellenwert des öffentlichen Dienstes wieder einmal positiv hervorgehoben. Die Leistungen, die hier in sehr vielen Bereich gezeigt werden, haben es verdient, auch die notwendige Anerkennung zu finden.
Nichtsdestotrotz besteht im öffentlichen Dienst bedauerlicherweise immer noch eine Ungleichgewichtung zwischen Vertragsbediensteten und Beamten, wobei, wenn man sich die Lebensverdienstsummen anschaut, für die gleiche Tätigkeit, für die gleiche Leistung unterschiedlich entlohnt wird.
Aus diesem Grund war und ist es unsere Forderung, eine einheitliche Regelung im Rahmen eines Bundesmitarbeitergesetzes zu schaffen, um diese Ungerechtigkeit in die Vergangenheit zu führen. Äußerst erfreut waren wir daher, als der Herr Staatssekretär am Montag, dem 5. Dezember, im „Kurier“ eigentlich all das, was wir inhaltlich gefordert haben, auch gefordert hat. Da waren wir äußerst positiv überrascht. Wir hegen die Hoffnung und sind der vollen Überzeugung, dass Sie den Worten jetzt auch Taten folgen lassen und wir in absehbarer Zeit ein gemeinsames Dienstrecht für alle Bereiche beschließen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)