Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 227

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Gar so lupenrein sehen wir das nicht mit der Bürgerkartenfunktion des Dienst­ausweises. Es wird sich wirklich erst im Laufe der Verhandlungen herausstellen, wie das Endergebnis in dieser Frage ist. Alles andere, vom Gehaltsabschluss angefangen bis zu den einzelnen Punkten in der BDG-Novelle, kann man unterstützen, was wir heute hier auch sehr gerne wahrnehmen.

Ich möchte aber bitten – ich werde das bei jeder Gelegenheit tun und habe das auch bisher schon gesagt –: Sehen wir nicht immer alles als Selbstverständlichkeit an, was den öffentlichen Dienst betrifft. Versuchen wir, unseren Kolleginnen und Kollegen auch das Gefühl des Miteinanders zu vermitteln, vermitteln wir ihnen nicht ununterbrochen das Gefühl, dass sie ausschließlich ein Kostenfaktor sind.

Wer in den letzten Tagen die Berichte in den Medien mitverfolgt hat, weiß, was allein das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes wieder ausgelöst hat. Deshalb möchte ich wirklich einladen und ersuchen, zu sehen, dass der öffentliche Dienst in seiner Gesamtheit Hervorragendes leistet. Das sind Menschen, das sind Kolleginnen und Kollegen, und wir sollten alles daran setzen, dass wir sie beruhigen und nicht verunsichern, denn wir alle, glaube ich, haben Interesse daran, dass im öffentlichen Dienst hohe Qualität erbracht wird – und sie wird erbracht, meine geschätzten Damen und Herren.

Ich darf aus diesem Grunde folgenden Antrag der Abgeordneten Dr. Wittmann und Pendl einbringen:

Entschließung

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat auf der Basis der Gleich­behandlung aller ArbeitnehmerInnen eine Lösung für die ungleichen Ruhensbestim­mungen zwischen Beamten-Pensionsbereich einerseits und ASVG-Bereich anderer­seits vorzuschlagen, und zwar ohne damit in verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte einzugreifen.

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Ich habe auch im Ausschuss klipp und klar gesagt, dass wir für Verhandlungen und für Regelungen jederzeit zu haben sind, für eines sind wir aber nicht zu haben: Die SPÖ gibt sich nicht für eine Verfassungsmehrheit her, sodass man jetzt quasi mit der Verfassungskeule über die Beamten drüberfährt. Das haben sich die Beamten auch nicht verdient. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits.)

19.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter! Ich habe jetzt nicht wahrgenommen, dass Sie den Entschließungsantrag verlesen haben. (Abg. Pendl: Oh ja! – Abg. Dr. Gusenbauer: Er hat ihn soeben vorgelesen!) Okay. Es gibt momentan eine Menge Anträge hier heroben. Wir müssen aufpassen, dass wir da alles in der Reihe haben.

Der Entschließungsantrag ist somit eingebracht, liegt schriftlich vor, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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