Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 233

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Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Vorlage zuzuleiten, mit welcher eine gesetzlich verpflichtende Bestellung eines Datenschutzbeauftragten im öffentlichen Dienst (Bundesministerien etc.) und in privaten Unternehmen vorgesehen ist. Dieser soll unabhängig und weisungsfrei die Einhaltung des Datenschutzes (z.B. Datenverarbeitungen) in seinem Betrieb kontrollieren und als Anlaufstelle für die ArbeitnehmerInnen in Datenschutzangelegenheiten fungieren.

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Das ist unsere Meinung dazu. Wir sind da zugegebenermaßen vorsichtiger, weil wir beim Datenschutz sehr heikel sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Summe ist diese Novelle betreffend Familienhospizfreistellung, Karenzregelung, Pflegefreistellungen und andere Verbesse­rungen eine sehr gute Novelle. Wir haben im Verfassungsausschuss lange darüber diskutiert. Sie haben sich nicht überzeugen lassen, das ist in der Demokratie so, wir sind nicht erfolgreich gewesen. (Abg. Grander: Sie haben sich nicht über­zeugen lassen!) Sie werden das tun, wir müssen leider damit leben.

Es sind auch einige Dinge bei der Exekutive verbessert worden – Schmerzensgeld und Verdienstentgang. Weil Herr Kollege Scheibner nach mir spricht: Heute haben wir schon über die Polizei gesprochen, aber obwohl wir alle hier sagen, wir danken den Beamten und es ist alles so wunderbar, steigt der Druck auf die Beamten, steigt der Arbeitsaufwand bei den Polizeibeamten. Der Rechnungshof hat ausgewiesen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass in der Zeit von 2000 bis 2004 in der Republik Österreich die Zahl der Polizisten um 2 580 gesunken ist, und 700 gehen im Jahr in Pension. Nach heutigen Stellungnahmen haben Sie den Stellenplan wieder um 950 gekürzt, und das ist leider die falsche Politik. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass Herr Abgeordneter Marizzi soeben einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl und Marizzi ord­nungsgemäß eingebracht hat. Dieser ist ausreichend unterstützt, liegt auch schriftlich vor und steht mit in Verhandlung.

Herr Abgeordneter Marizzi hat weiters einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Pendl, Spindelberger, Riepl und Marizzi eingebracht. Dieser Antrag ist ebenfalls ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht, liegt eben­falls schriftlich vor und steht mit in Verhandlung.

Der Abänderungsantrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Pendl, Marizzi, Kolleginnen und Kollegen betreffend die 2. Dienst­rechts-Novelle 2005 (Ausschussbericht 1243 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Art. 1 entfällt Z 2 betreffend § 60 Abs. 2a BDG; die nachfolgenden Ziffern werden entsprechend umgereiht.

 


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