Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 236

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Pension, wenn er in der Frühpension ist, nicht nur gekürzt, sondern gestrichen wird, meine Damen und Herren, während gleichzeitig ein hoher Beamter mit vielleicht 6 000 oder 7 000 € Pension nebenbei als Berater oder in irgendwelchen Unternehmungen tätig ist und noch einmal 3 000, 4 000 € dazuverdienen kann, ohne dass auch nur 1 € seiner Spitzenpension gekürzt wird.

Das ist ungerecht, das empfinden die Menschen ganz bewusst und gerechtfertigt als ungerecht, und das gehört repariert – im Sinne und auch zum Vorteil der Beamten, meine Damen und Herren. Und das fordern wir auch ein.

Ich weiß, dass es vom Optischen und vom Rechtsstaatlichen her nicht optimal ist, wenn man einem VfGH-Erkenntnis dadurch „gerecht“ wird – unter Anführungs­zeichen –, dass man die aufgehobene Bestimmung ganz einfach in den Verfas­sungsrang hebt und so die Kontrolle ausschaltet, keine Frage, aber wir wollen und verlangen eine Reparatur dieser, wie wir glauben, ungerechten Lösung.

Ein Ansatz wäre – das haben wir auch eingemahnt, und Herr Staatssekretär Finz ist nach anfänglichem Zögern auch auf diese Linie eingeschwenkt –, dass man das im Regierungsprogramm verankerte Bundesmitarbeitergesetz jetzt beschleunigt erarbeitet und auch entsprechend umsetzt. Dann könnte man nicht nur diese Frage der Ruhensbestimmungen bereinigen, sondern auch ein wirklich modernes, zukunfts­orientiertes Beamtendienstrecht und Gehaltsgesetz schaffen, wo man auch mehrere andere Probleme mit lösen könnte, wie etwa die unterschiedlichen Gehaltsverläufe von Vertragsbediensteten und Beamten. Es gibt Berechnungen, wonach eine Differenz von bis zu 150 000 € in der Lebensverdienstsumme zwischen Vertragsbediensteten und Beamten besteht: in derselben Funktion! Oder etwa die Problematik der Fach­hoch­schulabgänger mit ihrer Bewertung im öffentlichen Dienst. Oder, wie schon angeführt, die Sonderdienstrechte bei der Exekutive und beim Bundesheer.

All das erwarten wir uns von diesem Bundesmitarbeiterdienstrecht, und wir gehen davon aus, dass das noch im Frühjahr vorgelegt werden kann. Es gibt ja auch einen entsprechenden Entschließungsantrag in diese Richtung.

Aber so einfach sollte man es sich nicht machen und sagen, dass das wohlerworbene Rechte sind. Ich glaube, diese Argumentation sollten wir überwunden haben. Es soll jeder für seine Arbeit gerecht entlohnt werden, aber ungerechtfertigte Privilegien, so wie diese jetzt aufgehobenen Ruhensbestimmungen, sollten endgültig der Vergan­genheit angehören. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf 1243 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Neugebauer, Fauland, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Pendl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungs­antrag eingebracht.

Ferner liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsanträgen sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

 


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