Die Abgeordneten Pendl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Streichung der Z 2 in Artikel 1 bezieht.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen
Hauses, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist
die Minderheit
und damit abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Artikel 1 Z 2 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Abgeordneten, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Neugebauer, Fauland, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf die Artikel 2, 3, 4 und 14 bezieht.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür
ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig
angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür
ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit
angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch
in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der
Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in
dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gleichbehandlung aller DienstnehmerInnen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist nicht die Mehrheit. Dieser Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Neugebauer, Fauland, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung des Dienstrechts.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für
den Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist
die Mehrheit. Dieser Entschließungsantrag ist
somit angenommen.
(E 158.)
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines unabhängigen und weisungsfreien Datenschutzbeauftragten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für
diesen Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist
die Minderheit. Dieser Entschließungsantrag ist
somit abgelehnt.
Bericht des Verfassungsausschusses über
die Regierungsvorlage (1084 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Informationssicherheitsgesetz geändert wird (1244 d.B.)