13. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über
die Regierungsvorlage (1171 d.B.): Bundesgesetz über die Vergabe von
Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006) (1245 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über
die Regierungsvorlage (1193 d.B.): Bundesgesetz über die Durchführung von
Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen und Bundesgesetz, mit
dem das Postgesetz 1997, das Meldegesetz 1991 und das
Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden (1246 d.B.)
15. Punkt
Bericht und Antrag des
Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird (1247 d.B.)
16. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über
den Antrag 180/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und
Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volkszählungsgesetz 1950
geändert wird (1248 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 bis 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir treten damit in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.
19.47
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! In diesen Punkten sind mehrere nicht unerhebliche Gesetze zusammengefasst, unter anderem auch das Bundesvergabegesetz. Diesbezüglich ist einmal festzuhalten, dass es sich hier um eine äußerst diffizile Materie handelt, weil ein Interessenausgleich zwischen Ländern und Bund, zwischen Anbietern und Ausschreibern, zwischen allen Beteiligten, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, notwendig ist. Dieser Interessenausgleich ist deshalb so schwierig, da er natürlich von jeder Seite anders gesehen wird. Es hat aber durch die hervorragende Arbeit der Beamtenschaft eine sehr gute Grundlage gegeben, und letztendlich konnte in den entscheidenden Verhandlungen dann auch ein Konsens erzielt werden. Immerhin werden 37 Milliarden € in Österreich über dieses Gesetz abgewickelt. Daher ist es ein Kerngesetz, das alle öffentlichen Aufträge betrifft.
Es hat wesentliche Verbesserungen im Bereich der Umweltgerechtigkeit, im Sektorenbereich auf Grund unserer Anregungen gegeben. Es gibt nun eine demonstrative Aufzählung für die Kriterien des Bestbieterprinzips. Es gibt eine Verstärkung der Zuverlässigkeitsprüfungen, eine Überbindung der Zuverlässigkeitsprüfung auf die Subunternehmen, die beschäftigt werden.