Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 238

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13. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1171 d.B.): Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006) (1245 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1193 d.B.): Bundesgesetz über die Durchführung von Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen und Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997, das Meldegesetz 1991 und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wer­den (1246 d.B.)

15. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird (1247 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 180/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volkszählungsgesetz 1950 geändert wird (1248 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 bis 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir treten damit in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Freiwillige Rede­zeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


19.47.24

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! In diesen Punkten sind mehrere nicht unerhebliche Gesetze zusammengefasst, unter anderem auch das Bundesvergabegesetz. Dies­bezüglich ist einmal festzuhalten, dass es sich hier um eine äußerst diffizile Materie handelt, weil ein Interessenausgleich zwischen Ländern und Bund, zwischen Anbietern und Ausschreibern, zwischen allen Beteiligten, die sich um öffentliche Aufträge bewer­ben, notwendig ist. Dieser Interessenausgleich ist deshalb so schwierig, da er natürlich von jeder Seite anders gesehen wird. Es hat aber durch die hervorragende Arbeit der Beamtenschaft eine sehr gute Grundlage gegeben, und letztendlich konnte in den entscheidenden Verhandlungen dann auch ein Konsens erzielt werden. Immerhin werden 37 Milliarden € in Österreich über dieses Gesetz abgewickelt. Daher ist es ein Kerngesetz, das alle öffentlichen Aufträge betrifft.

Es hat wesentliche Verbesserungen im Bereich der Umweltgerechtigkeit, im Sektoren­bereich auf Grund unserer Anregungen gegeben. Es gibt nun eine demonstrative Aufzählung für die Kriterien des Bestbieterprinzips. Es gibt eine Verstärkung der Zuverlässigkeitsprüfungen, eine Überbindung der Zuverlässigkeitsprüfung auf die Subunternehmen, die beschäftigt werden.

 


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