Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 239

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Es wurde auch einem Großteil der von den Architekten geäußerten Anliegen Platz eingeräumt, und es wird noch einen Entschließungsantrag hinsichtlich der Anonymität des Verfahrens geben. Ich denke, dass es auch diesbezüglich eine wirklich konsens­bereite Verhandlungsrunde gegeben hat, die dann letztendlich zu einem, wie ich meine, herzeigbaren Gesetz gekommen ist, das die Richtlinie umsetzt und die Interessen aller Beteiligten so weit wie möglich einbindet.

Eine weitere Materie, die hier zu debattieren ist, ist das Registerzählungsgesetz, und ich denke, dass hier wirklich das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Es ist meiner Meinung nach völlig falsch, wenn man die Verknüpfung von Melderegister, Sozial­versicherungsregistern, Bildungsanstalten, Steuerregister, Arbeitsmarktservice, Unter­nehmensregister, Gebäude- und Wohnungsregister dahin gehend durchführt, dass man den Schlüssel für die bereichsspezifischen Personenkennzahlen ausschließlich dem Innenministerium in die Hand gibt, sodass das Innenministerium alle diese Daten verknüpfen und dann noch personenbezogen herstellen kann.

Das ist eigentlich nichts anderes als eine Rasterfahndung auf Vorrat, wenn alle Daten eines jeden Österreichers im Innenministerium zusammenlaufen und letztendlich im Innenministerium Daten gesammelt werden, die für eine Registerzählung nicht notwendig sind. Es wäre durchaus möglich gewesen, die bereichsspezifischen Personenkennzahlen in den Ministerien zu belassen, keine Zusammenführung dieser Datensätze vorzunehmen und vor allem nicht dem Innenministerium als einzigem Ministerium, als Dienstleister der Datenschutzkommission die Schlüssel in die Hand zu geben, um alle diese Daten zusammenführen zu können. Das ist eine Abgleichung von Daten, die für ein Registerzählungsgesetz nicht notwendig ist.

Umso schwerwiegender ist es, dass im Registerzählungsgesetz sogar der Abgleich dieser Daten verlangt wird, wenn durch die aus den Registern abgerufenen Daten unterschiedliche Datensätze erzielt werden. Es ist leicht möglich, das alles über ein Registerzählungsgesetz zu machen. Wir waren ja auch für ein Register­zählungs­gesetz, aber anonymisiert. Es ist nicht notwendig, dass man dem Innenministerium den personenbezogenen Schlüssel gibt, sondern man könnte diese Daten aus den Registern anonym herausholen und dann anonym verarbeiten. Und die Unschärfe, die dadurch entsteht, dass es vielleicht in Einzelfällen verschiedene Datensätze gibt, ist wissenschaftlich und für die Statistik vollkommen irrelevant. Daher ist es ein fürchter­liches Ergebnis, dass man dem Innenministerium die technischen Möglichkeiten in die Hand gibt, diese Daten zu verknüpfen.

Wenn dann solche Sachen passieren, wie wir es bei EKIS schon erlebt haben, dass Daten widerrechtlich abgerufen werden, dann werden wir uns alle wundern, warum das technisch überhaupt möglich ist und warum das so gemacht wurde.

Darüber hinaus ist es völlig unverständlich, dass dieses heikle Gesetz im Bereich des Datenschutzes am Datenschutzrat vorbeigespielt wurde und dort gar nicht behandelt wurde. Das zeugt auch von einer gewissen Einstellung. Ich denke, dass hier der gläserne Mensch geschaffen wird und der Orwell’sche Überwachungsstaat in Wirklich­keit ein harmloses Beispiel dessen war, was hier wirklich passiert. Dieses Gesetz ist von Grund auf aus datenschutzrechtlichen Gründen, eigentlich wegen des Verstoßes gegen die Menschenrechte und gegen die individuellen Rechte jedes Einzelnen abzulehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.53

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


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