Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 240

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19.53.31

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Tagesordnungspunkt sind, wie auch schon mein Vorredner gesagt hat, mehrere Punkte zusammengefasst. Ich möchte mich auf das Vergaberecht beschränken, zum Registerzählungsgesetz beziehungsweise zum Informationssicherheitsgesetz werden meine Kolleginnen und Kollegen noch Stellung nehmen.

Beim Vergaberecht bin ich sehr zuversichtlich, dass wir einen Vier-Parteien-Beschluss zustande bringen werden – zumindest, wenn ich die Diskussionen im Ausschuss und auch in den Vorgesprächen betrachte –, und darüber bin ich sehr froh. Das möchte ich hier ausdrücklich betonen. Ich denke, dass es gut gelaufen ist, und bin der Meinung, dass alle verhandelnden Parteien ihre Bereitschaft zu einem Kompromiss in den Ver­handlungen kundgetan haben und abschlussbereit waren für ein gutes und richtiges Gesetz.

Zum einen möchte ich mich dafür bei meinen Kolleginnen und Kollegen für die gemeinsamen konstruktiven Verhandlungen bedanken. Ich möchte mich aber auch – und das liegt mir wirklich am Herzen – bei der Beamtenschaft bedanken. Ganz speziell möchte ich den Dr. Fruhmann nennen, der durch eine sehr profunde und hervor­ragende Betreuung von uns allen die Grundlage für diesen Erfolg geschaffen hat. Dasselbe gilt natürlich auch für seine Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ganz wesentlich war des weiteren, dass es eine wirklich gute Zusammenarbeit zwischen den Beamten des Bundes und der Länder gibt. Im Jahr 2002 haben wir, wie Sie wissen, das bundeseinheitliche Vergabegesetz geschaffen. Wir haben damals das Glück gehabt, dass zwischen Bund und Ländern eine relativ große Übereinstimmung und eine Harmonie geherrscht haben, getragen von dem Wunsch, ein gemeinsames, einheitliches Vergaberecht zu schaffen, anstatt wie früher eine Aufsplitterung dieser Materie in neun verschiedene Landesgesetze beziehungsweise teilweise sogar gleiche Landesgesetze und ein Bundesgesetz zu haben. Und das war damals der Grundstein für eine sehr interessante Entwicklung.

Wir haben allerdings – Kollege Wittmann hat bereits darauf hingewiesen – ziemlich enge Grenzen im Vergaberecht und das erschwert manchmal einen Kompromiss. Wir müssen die Länder einbinden, was der Sache an sich gut tut, und es muss auch die Zustimmung der Länder vor der Kundmachung vorliegen. Das ist die eine Schranke. Das heißt, die Länder, die in erster Linie Auftraggeber sind, müssen und sollen auch eingebunden sein. Auf der anderen Seite haben wir auch ein sehr enges Korsett durch das EU-Recht und auch durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes.

Ich glaube dennoch, dass es gut gelungen ist, eine taugliche gesetzliche Grundlage für Vergaben zu schaffen, die ja, wie Sie alle wissen, nicht immer einfach sind. Dieses Bundesgesetz soll Vergaben im kleinen Bereich, mit denen Bürgermeister beziehungs­weise Beamte zu tun haben, also relativ einfache Vergaben, bis hin zu ganz komplexen und sehr schwierigen Vergaben ermöglichen. Und dieser Rechtsrahmen ist mit diesem Bundesvergabegesetz durchaus geschaffen worden.

Wir konnten nicht alle Wünsche erfüllen, worauf ich hier kurz darauf eingehen. Es gab einige Forderungen der Landesbaudirektoren, zum Beispiel die Forderung nach Frei­stellung des Unterschwellenbereiches vom formalen Vergaberechtsschutz. Das ist nicht möglich. Hier würden wir gegen die Judikatur, gegen die ständige Recht­sprechung des Verfassungsgerichtshofes handeln, und das können wir nicht sehenden Auges tun.

 


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