Mir wäre es nicht so wichtig, aber dafür ist es anscheinend auch interessant zu wissen, wie viele Menschen in Österreich verheiratet, ledig, verwitwet und geschieden sind, und deshalb wird das auch hier erhoben. (Abg. Mag. Posch: Für wen ist das interessant? Für Sie als Repräsentant des Staates? Für wen könnte das interessant sein?) – Ich habe gesagt, für mich nicht, aber anscheinend für andere, genauso wie für manche das Religionsbekenntnis nicht interessant ist, gerade für Religionsgemeinschaften wird es interessant sein, und das muss eben dann gemeinsam erhoben werden. (Abg. Mag. Posch: Nicht einmal den Herrn Prinzhorn interessiert das!)
Kollege Posch, wenn man diesen Verwaltungsaufwand und auch die Belästigung der Bevölkerung, alle zehn Jahre mit 70, 80 Fragen konfrontiert zu werden, in Zukunft nicht haben möchte, dann ist diese Vernetzung und diese Registerzählung eben die einzige Möglichkeit.
Frau Kollegin Stoisits, beim Thema Informationsschutz verstehe ich Sie nicht ganz: Sie sagen, Sie haben sich das angesehen, die Bedenken haben sich bewahrheitet, deshalb lehnen Sie es ab, aber Sie haben nicht dazugesagt, welche Bedenken.
Ich kann mich schon erinnern, in früheren Diskussionen hat man gesagt: So Geheimhaltungsabkommen sind ganz verdächtig, was haben wir damit eigentlich zu tun, da geht es möglicherweise auch um Dinge, die „NATO-restricted“ sind, auch um Dinge in der Hochtechnologie oder im Rüstungsbereich?
Frau Kollegin Stoisits, das ist überhaupt kein Problem!“ Sie wissen ganz einfach, dass die österreichische Wirtschaft Interesse – und zwar ein fundamentales Interesse! – daran hat, dass Österreich derartige Schutzabkommen abschließen kann, weil nur so österreichischen Firmen die Zulassung zu derartigen Wettbewerben überhaupt ermöglicht wird. – Und Gott sei Dank gibt es Firmen, vor allem im Hightech-Bereich, die sich auch international am Wettbewerben beteiligen wollen!
Wenn man das jetzt aus irgendwelchen Gründen ablehnt, dann verhindert man, dass diese ohnehin kleine österreichische Hightech-Industrie und die Hightech-Firmen auch international tätig sein können. Was das für diese Firmen in der Praxis bedeuten würde, brauche ich Ihnen hoffentlich nicht zu sagen. Deshalb wäre es sinnvoll, dass auch Sie diese ablehnende Haltung überdenken und dieses wichtige Gesetz mitbeschließen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.32
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.
20.32
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus den Redebeiträgen meiner Vorredner zum Bundesvergabegesetz lassen sich relativ leicht die Eigenschaften eines Kompromisses heraushören: dass eben nicht alle Anliegen zur Gänze durchgesetzt werden, sondern das übergeordnete Ganze im Vordergrund steht. Ich denke, da ist auch ein sehr sinnvoller und auch ausgewogener Kompromiss gelungen.
Positiv bei diesem Bundesvergabegesetz ist
auch, dass die Regierung – wie im Ausschuss
schon festgestellt wurde – in einem Entschließungsantrag angehalten wird,
vor allem ökologische Leitlinien für die Beschaffung im Bundesbereich zu
erarbeiten und auch die Berücksichtigung sozialpolitischer Belange bei der
Durchführung im Vergabeverfahren zu prüfen.
Für die Länder – und das sind ja vor allem die Auftraggeber – ist das Bundesvergabegesetz von besonderer Bedeutung. So sind zum Beispiel in den letzten zehn Jahren in fast ein Drittel aller Wiener Wohnungen Mittel des Landes geflossen – zur Hälfte zur