Sanierung.
Immerhin haben von diesen Investitionen von Wiener Wohnen alleine im heurigen
Jahr 1 000 Klein- und Mittelbetriebe und 10 000 Beschäftigte
profitiert.
Nun sind bei
Sanierungen immer unterschiedliche Betriebe im Einsatz, und da sind besonders
§ 97 Absatz 2 und § 99 Absatz 2 verfahrensrechtlich
bedeutsam. Es gibt da natürlich auch Befürchtungen, dass unter der Verwendung
der standardisierten Leistungsbeschreibung – wenn man zum Beispiel ein
Bad saniert, wo Gas, Wasser und Heizung ausgeschrieben wird – 80 Positionen
vorzusehen sind. Bei der pauschalierten Beschreibung, die bisher üblich war,
war nur ein Viertel dieser Positionen notwendig.
Nun wird es aber
doch möglich sein, bestimmte Punkte pauschal zusammenzufassen und
auszuschreiben. Das ist eben ein Beispiel für einen sinnvollen Kompromiss, denn
es ist möglich, abzuweichen – das wurde schon erwähnt –, wenn es
begründet wird und Auftraggeber und Auftragnehmer sich einig sind.
Verschweigen
möchte ich aber nicht, dass vor allem für die Vertreter der Klein- und
Mittelbetriebe eine verpflichtende Anwendung der ÖNORM sehr wünschenswert ist.
Da wird man in der Praxis sehen beziehungsweise sich anschauen müssen, ob gegebenenfalls
eine Revision dieses Gesetzes nötig sein wird.
Wir werden
zustimmen, und wir halten das für sehr sinnvoll. Wir haben uns diese Zustimmung
nicht leicht gemacht, aber ich denke, dass das ein Kompromiss ist, mit dem wir
alle leben können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
20.35
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Machne. – Bitte.
20.35
Abgeordnete Helga Machne (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem nun zur Abstimmung vorliegenden neuen Bundesvergabegesetz werden wir wichtige politische Anliegen, wie verbesserte Rechtsicherheit und die Förderung von Klein- und Mittelbetrieben umsetzen.
Es war sicher nicht ganz einfach, eine so umfangreiche Materie, die natürlich eine Reihe von Bereichen und Berufsgruppen betrifft, zu verhandeln. Dementsprechend viele Änderungswünsche wurden ja im Vorfeld – wahrscheinlich nicht nur an mich, sondern auch an viele von Ihnen – deponiert.
Umso mehr freue
ich mich, dass Vorschläge der betroffenen Interessenvertreter nun einfließen
konnten und diese Novelle letztendlich im Ausschuss eine breite Zustimmung gefunden hat.
So war es beispielsweise die Berufsgruppe der Architekten, mit der ich sehr
viele Gespräche geführt habe und deren Wünsche ich auch eingebracht habe. Es
war den Architekten besonders wichtig, die Trennung von Vergabe und Ausführung
gesetzlich festzulegen. Durch das Weglassen zweier Worte in § 22 konnte
dieses Anliegen auch berücksichtigt werden.
Die nun festgeschriebene Herabsetzung des Schwellenwertes von 154 000
auf 118 000 basiert auf einem EuGH-Urteil, das für Planungsleistungen
gedacht ist. Es findet prinzipiell auch Zustimmung.
Besonders erfreulich ist für mich der heute von allen Fraktionen
eingebrachte Entschließungsantrag, in dem festgehalten wird, dass nach einem
Jahr eruiert werden soll, wie sich die teilweise Aufhebung der Anonymität auf
die Durchführung von Wettbewerben auswirkt. Dann wird man sehen, was man
weiter unternimmt.