lange Zeiten für Aufarbeitung und Auswertung – und nicht zuletzt darf ich die hohen Kosten anführen, nämlich 72 Millionen €.
Dem stehen die Vorteile des neuen Registerzählungsgesetzes gegenüber: eine enorme Verwaltungsvereinfachung, eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, eine große Kostensenkung, und zwar in Höhe von zirka 22,4 Millionen €, rasche Verfügbarkeit der Daten, Qualitätserhöhung der Verwaltung und Erhöhung der Richtigkeit der gespeicherten Daten.
Im Sinne des Datenschutzes werden die gespeicherten Daten aus den verschiedenen Registern ohne Heranziehung des Namens oder der Sozialversicherungsnummer des Betroffenen mit Hilfe von bereichsspezifischen Personenkennzeichen zusammengeführt und damit gleichzeitig die höchsten Sicherheitsstandards den Datenschutz betreffend eingehalten.
Tatsache ist, dass Österreich mit dem vorliegenden Registerzählungsgesetz eine weltweite Vorreiterrolle übernimmt. Wir schaffen damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine rasche, bestmögliche und verwaltungstechnisch einfache, billige und dem höchstmöglichen Datenschutz entsprechende Durchführung von Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen.
Ich ersuche daher alle um Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
20.53
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Maier zu Wort gemeldet. (Abg. Mag. Molterer – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Maier –: Jacky, kriegst du keine Redezeit in der Fraktion?)
20.53
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Vorredner hat ausgeführt, dass beim Registerzählungsgesetz Sozialversicherungsnummern und die personenbezogenen Daten nicht verwendet würden. – Diese Darstellung ist nach dem Gesetz falsch!
Es kann im Einzelfall natürlich – das ergibt sich aus dem Gesetz – die Sozialversicherungsnummer verwendet werden; ebenso im Einzelfall Name und Adresse des Betroffenen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
20.54
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Praßl. Ich erteile es ihm.
20.54
Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Bundesvergabegesetz 2006 darf ich Folgendes sagen: Das gemeinschaftliche Vergaberecht wurde mit dem Paket der Europäischen Union vom 30. April 2004 auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Unter anderem werden neue Vergabeverfahren eingeführt und neue Formen der Beschaffung in den Mitgliedstaaten sowie in den zentralen Beschaffungsstellen berücksichtigt. Die Umsetzungsfrist läuft bis zum 31. Jänner 2006.
Mit der gegenständlichen Regierungsvorlage sollen diese Richtlinien umgesetzt werden, wobei es eine sehr enge Anlehnung an die EG-Richtlinien gibt. Für den unteren Schwellenbereich wird ein vereinfachtes Vergabesystem vorgesehen.