wohl eine Möglichkeit, dass Klein- und
Mittelbetriebe hier besser mit einbezogen werden können. Die neuen
Verfahrensmöglichkeiten sind sicher positiv für die Klein- und Mittelbetriebe.
Sie haben das so gesagt, als hätte jede Gemeinde finanzielle Schwierigkeiten.
Wir wissen, dass wir finanzschwache Gemeinden haben; das, glaube ich, haben wir
in jedem Bundesland. Voriges Jahr ist durch den Finanzausgleich aber etwas
getan worden für diese Gemeinden. (Beifall bei der ÖVP.)
Durch einen Abänderungsantrag wurde im
Ausschuss klargestellt, dass ÖNORMEN und standardisierte Leistungsverzeichnisse
für die Beschreibung oder Aufgliederung bestimmter Leistungen heranzuziehen
sind. Dies war ein vehementer Wunsch der Bauwirtschaft, und zwar sowohl der
Bauindustrie als auch des Baugewerbes. Wenn ÖNORMEN in einer Ausschreibung
nicht gelten sollen, dann ist dies zu begründen. Dabei darf nicht
missbräuchlich abgewichen werden. Sittenwidrig wäre zudem, wenn sachlich nicht
gerechtfertigt von bestehenden Normen, Leitlinien und Standardleistungsverzeichnissen
abgewichen wird. Außerdem wird dem Wunsch nach einer besseren Lesbarkeit und
einer besseren Strukturierung des Gesetzes Rechnung getragen. – Danke. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
20.49
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Maier zu Wort gemeldet.
20.49
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Donabauer hat in seinen Ausführungen darauf hingewiesen, dass die SPÖ das Registerzählungsgesetz im Datenschutzrat nicht auf die Tagesordnung gesetzt habe. – Diese Darstellung ist falsch!
Richtig ist vielmehr, dass nach der
Geschäftsordnung des Datenschutzrates laufende Gesetzgebungsvorhaben, in diesem
Fall vom geschäftsführenden Vorsitzenden des Datenschutzrates, auf die
Tagesordnung gesetzt werden hätten müssen. Uns sind derzeit derartige
Gesetzgebungsverfahren ja gar nicht bekannt. (Beifall bei der SPÖ.)
20.49
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Winkler. – Bitte.
20.50
Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich darf mich jetzt ganz kurz zum Registerzählungsgesetz zu Wort melden und möchte feststellen, dass es wahrscheinlich unbestritten ist, dass die bisherige Form der Volkszählung nicht mehr zeitgemäß ist.
Künftig sollen auf Grund des vorliegenden neuen Registerzählungsgesetzes die Daten für Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählung aus mehreren Verwaltungsbehörden für die Volkszählung herangezogen werden. Vorgesehen ist die Datenzusammenführung aus dem Zentralen Melderegister, dem Bildungsstandregister sowie dem Gebäude- und Wohnungsregister – und allenfalls, allerdings nur bei Unklarheiten, soll eine Befragung der betroffenen Personen durch die Bundesanstalt Statistik Österreich erfolgen.
Ich darf vielleicht ganz kurz auch die Nachteile der bisherigen Volkszählungsform aufzählen, Nachteile, die zum Teil wirklich gravierend waren: angefangen vom großen organisatorischen und finanziellen Aufwand, über den großen Zeitaufwand für die Bürgerinnen und Bürger, der nicht zuletzt zu deren Verärgerung geführt hat, weiters: