dazu! Ich vermute, dass Sie bei der Beratung der Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung im Jahr 2003 bereits das alles mitgenommen haben und meinten, dass das ohnehin alles okay sei. In der Begutachtung sind sicherlich wertvolle Stellungnahmen eingegangen, und die sind auch eingearbeitet worden, keine Frage. Dass nicht alles eingearbeitet werden konnte, werden Sie, denke ich, verstehen, denn das ist, glaube ich, durchaus im Sinne der Sache.
Wenn Sie diesem Gesetz nicht zustimmen, dann passiert auch nichts – wir werden es beschließen, weil es gut ist –, aber dann verweigern Sie jeden Fortschritt, und Ihre Kritik geht somit ins Leere. Und Sie verweigern auch, dass wir in Europa diesbezüglich einen Weg gehen, der herzeigbar ist und gerade in Bezug auf e-Government hier beispielgebend sein kann.
Ich darf nun folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Donabauer, Scheibner und Kollegen zum Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses (1247 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassung- und Aufenthaltsgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassung- und Aufenthaltsgesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:
Der Novellierungsanordnung zu § 40 wird die Ziffer „1.“ vorangestellt. Weiters wird folgende Ziffer 2 angefügt:
„2. Dem § 82 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) § 40 Abs. 1a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/200x tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.““
*****
Das ist es, was Sie mitbeschließen könnten, wenn Sie diesem Land etwas Gutes tun möchten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Mag. Posch: Was bedeutet das in concreto? – Abg. Dr. Wittmann: Schwache Rede!)
20.46
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Donabauer, Scheibner, Kollegen und Kolleginnen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Grander. – Bitte.
20.47
Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Gesetzentwurf des Bundesvergabegesetzes 2006 finden die aktuellen EU-Vorgaben und die jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des österreichischen Verfassungsgerichtshofes Berücksichtigung. Gleichzeitig hat eine Evaluierung der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen die Notwendigkeit diverser Anpassungen gezeigt.
Neu ist unter anderem, dass Vergabeverfahren, die bisher nur im so genannten Unterschwellenbereich zulässig waren, auf den Oberschwellenbereich ausgedehnt werden. – Und da komme ich zu Herrn Gaßner: Was die Gemeinden betrifft, besteht sehr