Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 268

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dann Teil der Übertragung, bei all dem, was wir da haben, dann sieht man schon, dass die Gewichtungen in der Frage, ob das das höchste Interesse trifft, doch zu hinter­fragen sind.

Aber eigentlich geht es um etwas anderes. Klubobmann Cap hat wahrscheinlich berechtigterweise auf die Dinge hingewiesen, warum diese Novelle jetzt verabschiedet wird, nämlich dass es um Werbeeinnahmen, um die Einnahmensituation des ORF geht. Interessanterweise hat er das Wort „Sportkanal“, glaube ich, gar nicht in den Mund genommen, weil das nämlich genau die Debatte ist, die jetzt eigentlich dahinter schwingt.

Unserer Meinung nach ist in der letzten Version genau die Verpflichtung, dass es da einen Sportkanal gibt, schon sehr relativiert worden. In der ersten Version hat es geheißen, es soll ein Sportkanal geschaffen werden. Die zweite Version, die jetzt zur Abstimmung steht, hat von einem Sportspartensender nicht mehr gesprochen, sondern über umfassende Information der Allgemeinheit über sportliche Fragen sowie über Förderung des Interesses der Bevölkerung an aktiver sportlicher Betätigung. Und das ist natürlich ein Begriff, der äußerst weit gefasst ist.

Wer sich jetzt TW 1 anschaut – ich habe mir diese Woche die Mühe gemacht, das Pro­gramm einmal näher anzuschauen –, der wird feststellen, dass die ganze Geschichte, nämlich welche Skigebiete von Obertauern angefangen dort täglich eingeblendet werden mit den Schneeberichten, natürlich auch zu interpretieren ist im Hinblick darauf, ob das die sportliche Betätigung fördert.

Und wir verstehen nicht, warum nicht relativ klare Rahmenbedingungen, nämlich auch die Frage der Mindestberichterstattung zum Thema Sport, darin enthalten sind, denn wenn es eine Verbesserung geben soll, dann muss auch klargestellt werden, dass dort mehr an Aktivitäten übertragen wird, als das bisher der Fall ist.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Brosz, Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen

In Z. 2 lautet der § 9a Abs. 1:

„(1) Der Österreichische Rundfunk hat für ein Fernseh-Spartenprogramm im Bereich Sport mit einer täglichen Berichterstattung im Ausmaß von mindestens 4 Stunden zu sorgen. Die Berichterstattung hat im Regelfall über Sportarten zu erfolgen, die keine breite Berichterstattung in den Sportsendungen auf ORF 1 und ORF 2 erfahren.“

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Würde man dieses Gesetz so beschließen, dann wäre sichergestellt, dass es wirklich um eine zusätzliche qualitative Berichterstattung geht, die hier angeführt wird. (Abg. Mag. Molterer: Was ist mit dem Rest? Was ist, wenn nur vier sind? Wird 20 Stunden nicht gesendet?) – Mindestens beinhaltet ja wohl mehr Zeit. Ich weiß nicht, ob der Antrag so kompliziert ist und so schwer zu verstehen ist, wenn drinnen steht „mindes­tens 4 Stunden“. Das ist ja nicht das Problem. Das, was Sie zulassen, sind auch null Stunden oder halbe Stunden am Tag, und bezeichnen das als Sportkanal, wenn wir 16 Stunden am Tag dann eingeblendet bekommen, wo es wie viel geschneit hat. Das


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