Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über
den Einspruch des Bundesrates (1164 d.B.) vom 4. November 2005
gegen den Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2005 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Zukunftsfonds
der Republik Österreich (Zukunftsfonds-Gesetz) und ein Bundesgesetz über die
Errichtung einer Stipendienstiftung der Republik Österreich
(Stipendienstiftungs-Gesetz) erlassen werden (1250 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir kommen nun zum 18. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. Ich erteile ihm das Wort.
21.41
Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wirst du auch die Autobahn blockieren?) Der Bundesrat hat vollkommen zu Recht gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates gemäß seiner neuen Bedeutung Einspruch erhoben, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2005 betreffend den Zukunftsfonds und den Stipendienstiftungsfonds, weil die Bundesregierung in dieser Frage nicht nur den Konsens über die Parteigrenzen hinweg verlassen hat, sondern auch, was wesentlich ist, ... (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Nein, nicht wir haben ihn verlassen!
Zum einen ist die Debatte zulässig, ob es überhaupt eine neue Fondskonstruktion gebraucht hat oder ob man nicht mit dem bisherigen Fonds, mit dem Versöhnungsfonds das Auslangen hätte finden können. Das ist eine Geschmacksfrage. Sie haben neue Fonds gesucht und neue Fonds gefunden, um die Ihnen gemäße Konstruktion durchsetzen zu wollen. – Das ist ein Faktum.
Es geht in diesem Fonds um beträchtliche
Mittel, und daher, weil diese Geschichte eine äußerst sensible ist und man auch
in der Vergangenheit stets den Konsens mit allen politischen Parteien gesucht
hat, wäre es nach meinem Dafürhalten notwendig gewesen – und das war auch
das Paradigma der österreichischen Innenpolitik –, zu sagen: In diesem
Punkt, wo es um nationalsozialistische Vergangenheitsbewältigung geht, suchen
wir den Allparteienkonsens. (Abg. Scheibner: Den habt ihr verlassen!)
Da sind Sie von dieser Linie
abgewichen. (Abg. Scheibner: Ihr habt ihn verlassen!) Denn: Was den Zweck des
Gesetzesantrages betrifft, Frau Baumgartner-Gabitzer, da konnten wir nicht
mitgehen, weil nämlich der Zweck die Förderung von Projekten war, die dem
Gedenken an die Opfer des nationalsozialistischen Regimes dienen sollten, und
es heißt im § 1 Abs. 1 eindeutig, dass mit diesem Bundesgesetz „ein Fonds zur Förderung von Projekten
zum Gedenken an die Opfer des nationalsozialistischen Regimes und zur
Erforschung des Unrechts, das während des nationalsozialistischen Regimes auf
dem Gebiet der heutigen Republik Österreich geschehen ist, sowie einer zukunftsorientierten
Förderung von Toleranz und Nicht-Diskriminierung“ und so weiter errichtet
wird. – Das ist der Punkt. (Abg. Scheibner: Eben! Das wollt ihr auch
nicht!)
Wir haben dem nicht zugestimmt, weil es Ihnen um die Relativierung dieses Unrechts gegangen ist, weil es Ihnen auch um die Gräuel und so weiter – wobei diese nicht relativiert werden sollen – in Ex-Jugoslawien gegangen ist, um die Gräuel während des