Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 295

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23. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 72/A der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpas­sungsgesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz 1974 geändert werden (1218 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 21 bis 23 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Abgeordnete Silhavy. Ihre Wunschredezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


22.39.23

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte eingehen auf 1214 der Beilagen beziehungsweise auf die Regie­rungsvorlage 1122 der Beilagen, in welcher es um eine Änderung des Arbeitsvertrags­rechts-Anpassungsgesetzes, des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 und des Landarbeitsgesetzes 1984 geht.

Die Landarbeiterkammern haben – und dazu werden noch andere Leute Stellung nehmen – natürlich genauso ein Problem wie alle anderen Interessenvertretungen, dass ihnen durch Veränderungen in der Wirtschaft und durch Veränderungen in den Gesellschaftsformen Mitglieder abhanden kommen. – Ich sage es einmal so.

Wir waren, glaube ich, alle gemeinsam sehr daran interessiert und darum bemüht, eine Lösung zu finden, die eine Konsensmaterie hätte darstellen können. Es ist uns letzten Endes leider nicht gelungen, diesen Konsens zu erzielen. Wir bezweifeln, ob die Regelung, die jetzt in der Regierungsvorlage festgeschrieben ist, tatsächlich verfas­sungskonform ist.

Ich möchte nicht näher auf dieses Detailproblem eingehen, möchte aber trotzdem sagen, dass ich glaube, dass man den Bemühungen hat entnehmen können, dass es uns natürlich auch darum geht, dass auch jene, die in der Landwirtschaft tätig sind und nach früheren Modellen der Landarbeiterkammer zugehörig gewesen wären, eine entsprechende Interessenvertretung haben.

Der zweite Punkt betrifft die Änderung bei den Konkurrenzklauseln und den Aus­bildungskostenrückersatz. Wir haben einen Antrag der SPÖ-Fraktion im Ausschuss beraten, der jetzt auch Gegenstand dieser Debatte ist, in dem wir gefordert haben, dass die Konkurrenzklauseln zur Gänze wegfallen. Wir halten diese Klauseln für nicht zeitgerecht.

Vor allem in Zeiten, in denen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern immer mehr Flexibilität und Mobilität verlangt werden, ist es aus unserer Sicht unzumutbar, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mobil sein wollen, durch Knebelungs­verträge festgehalten werden, durch Knebelungsverträge daran gehindert werden, ihren Job weiterhin auszuüben, nämlich bei einem anderen Dienstgeber. Wir halten es auch mit der EU und mit den Freizügigkeiten der EU für nicht konform und nicht damit einhergehend, dass wir heute noch so veraltete Methoden wie Konkurrenzklauseln zur Anwendung bringen und in Gesetzen finden.

Leider konnte in dieser Materie kein Konsens erzielt werden. Sie haben eine einzige Verbesserung vorgenommen, nämlich die Erhöhung des Betrages, ab dem Kon­kurrenzklauseln überhaupt erst wirksam werden. Wir bedauern sehr, dass es nicht


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