Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 311

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Jahren herrscht nicht nur in Österreich die Situation, dass zweifelsohne die meisten Unternehmen in der stärkeren Position sind. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Daher legen die Unternehmer den Arbeitnehmern bei der Einstellung teilweise Ver­träge hin, die diese einfach unterschreiben müssen, wenn sie den Job haben wollen, auch wenn sie bei der Auflösung möglicherweise in Schwierigkeiten kommen.

Wir bringen jetzt Regelungen, die eindeutig zugunsten der Arbeitnehmer sind und der Verbesserung ihrer Situation dienen (Abg. Öllinger: Nein! – Zwischenruf der Abg. Silhavy) und in ihrem Interesse ihre Mobilität erhöhen. Das ist eine der wesentlichsten Forderungen unserer Zeit. Doch was tun Sie? – Sie stellen sich hin, raunzen und sind dagegen (Abg. Silhavy: Unglaublich! Das ist das Gegenteil von dem, was Sie beschließen wollen!), weil Sie zu einer offensiven, modernen Arbeitnehmerpolitik nicht den Mut haben. Es ist schade darum! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.30


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Riener. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


23.30.39

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Werter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn es schon auf Mitternacht zugeht, möchte ich nochmals auf die Familienhospizkarenz zu sprechen kommen (Abg. Dr. Jarolim: Wir reden die ganze Zeit darüber!), denn Positives kann man nicht oft genug wiederholen.

Auch wenn der Grund für diese Maßnahmen ein schicksalhafter und trauriger ist, sind Verbesserungen für betroffene Angehörige in der Sterbebegleitung beziehungsweise Begleitung von schwersterkrankten Kindern zu begrüßen. Es wurde schon erwähnt, dass der Erfahrungsbericht zeigt, dass die Maßnahmen der Familienhospiz insgesamt von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern positiv aufgenommen werden und als wertvolle Hilfestellung gesehen werden. Ein Großteil von ihnen nimmt die Vollkarenz in Anspruch.

In dieser vorliegenden Novelle wird nicht nur der zu betreuende Personenkreis auf Wahl- und Pflegeeltern sowie auf die leiblichen Kinder des anderen Ehegatten oder Lebensgefährten erweitert, sondern auch die Dauer zur Begleitung schwersterkrankter Kinder auf fünf beziehungsweise neun Monate verlängert.

Wie der von Kollegin Marek eingebrachte Abänderungsantrag zeigt, sind wir von den Regierungsparteien sehr wohl offen für Vorschläge von Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsparteien. Wie bereits erwähnt, wurde im Ausschuss darüber debattiert, und wir haben dem Rechnung getragen, dass auch so genannte Stiefelternteile die Möglichkeit haben sollen, schwersterkrankte Kinder zu betreuen. Hiermit zeigen die Regierungsparteien – allen voran meine Kollegin Ridi Steibl, die dies letztendlich ausverhandelt hat –, dass sie die Realitäten der Familien kennen und darauf reagieren.

Licht im Sinne von Hoffnung und Wärme im Sinne von Geborgenheit für die Familien in Österreich, das ist und wird immer ein Anliegen der ÖVP sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.32


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner hiezu: Herr Abgeordneter Doppler. Auch er spricht wunschgemäß 2 Minuten. – Bitte.

 


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