Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 312

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23.32.51

Abgeordneter Anton Doppler (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die Gründe, warum das Angestelltengesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz ge­än­dert werden sollen, wurden bereits mehrfach dargestellt. Das Ziel ist dabei die sozialpolitisch verträgliche Anpassung des Konkurrenzklauselrechtes durch die Ausklammerung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und die weitere Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten durch eine gesetzliche Klarstellung.

Wenn hier die Opposition in verschiedenen Redebeiträgen diese gesetzliche Änderung schlecht macht, so denke ich mir, ich muss mir auch die Frage erlauben, wie viele hier wirklich in einem Arbeitsverhältnis in der Privatwirtschaft stehen. Denn wenn man hier einen Zugang dazu hätte, wie es den Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft geht (Abg. Silhavy – einen Zeitungsartikel in Richtung Rednerpult haltend –: Herr Kollege!), würde man das in Wirklichkeit nicht so einfach darstellen. Und wenn Kollege Riepl davon spricht, dass das eine Verbeugung der Arbeitnehmer vor den Arbeitgebern ist, so denke ich mir, es ist hier der Arbeitnehmervertretung wohl jeder Bezug verloren gegangen. (Abg. Silhavy – neuerlich einen Zeitungsartikel in Richtung Rednerpult haltend –: Die Ausgabe vom „Kurier“!)

Es ist das ein Konsensgesetz, das es uns ermöglicht, modern und flexibel die Arbeitswelt gemeinsam zu bewältigen. Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass man auch darstellt, dass Einschulungskosten keine Ausbildungskosten sind. Ich möchte in diesem Zusammenhang wirklich danke sagen, und zwar unserem Bundesminister, aber auch unseren fraktionellen Mitarbeitern, die bei diesem Gesetz das Bestmögliche und eine korrekte Lösung herausgeholt haben.

Es ist nur schade, dass man hier nicht die überfraktionelle Zusammenarbeit und gemeinsame Abstimmung findet. (Abg. Silhavy: Kollege, lesen Sie die heutige Ausgabe des „Kurier“!) Denn genau das, was wir heute hier beschließen, wurde schon lange Jahre von der Arbeiterkammer und von den Betriebsräten gefordert. Bitte, Frau Kollegin Silhavy, Sie brauchen nur die letzten Zeitschriften „Konsument“ und „Arbeit und Wirtschaft“ nachzulesen – das sind eure Zeitschriften (Abg. Silhavy: ... ist ja was anderes!) –, da ist genau diese Forderung drinnen nach dem, was wir heute beschließen. Schade, dass wir das nicht alle miteinander machen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.35


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden, in 1214 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Steibl, Walch, Kolleginnen und Kollegen einen Abän­derungsantrag eingebracht.

Ferner liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.

Ich werde zunächst über die von dem erwähnten Abänderungsantrag sowie von dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

 


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