dass die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer immer am kürzeren Ast sitzen und deshalb vielleicht oft ihr Recht nicht einklagen.
Im Zusammenhang
mit dieser Tatsache würde mich interessieren, Herr Minister, ob es Zahlen
darüber gibt, wie viele Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer die Elternteilzeit
tatsächlich in Anspruch nehmen. Im Ausschuss wurde diese Maßnahme von Kollegin Steibl ja über alle
Maßen gelobt. (Abg. Steibl: So ist es auch! Das stimmt auch!)
Ich möchte auch anregen, Frau Kollegin Steibl, bevor Sie im Anschluss dann
wieder alle scheinbaren Errungenschaften der Regierung gebetsmühlenartig
aufzählen, einmal darüber nachzudenken, warum in Österreich eine
derartig niedrige Geburtenrate vorliegt, obwohl Sie doch scheinbar eine so
großartige Familienpolitik machen. Ich würde Ihnen wirklich raten: Überdenken
Sie Ihre Familienpolitik! Wir haben zurzeit 1,3 Kinder pro Frau. Das ist
wirklich eine sehr niedrige Geburtenrate. (Abg. Dr. Fekter: Wie
viele Kinder haben denn Sie?)
Vielleicht wäre es auch besser, tatsächlich Maßnahmen zur Vereinbarkeit von
Beruf und Familie zu setzen, anstatt teure Werbekampagnen zu starten, in denen
gesagt wird: Mutti, danke dass du Zeit für mich gehabt hast. Oder auch diese
Wunschkind-Kampagne, die wirklich total und völlig an der Realität der Menschen
in Österreich, an der Lebensrealität der Menschen in Österreich vorbeigeht. Sie
erzeugt maximal ein schlechtes Gewissen. Dieses Idealbild, das Ihre
Werbekampagnen zeichnen, kann nur sehr, sehr schlecht oder fast nicht erreicht
werden, und sie zeichnen zudem ein sehr konservatives Frauenbild, das wir von
Seiten der SPÖ nicht vertreten können und wollen. Rollenbilder werden
einbetoniert, von denen wir eigentlich gedacht haben, dass wir schon längst weg
davon sind.
Für den Schlusssatz möchte ich bei Kollegem Marizzi Anleihe nehmen, und ich
rate Ihnen wirklich: Statt Inseraten setzen Sie doch bitte endlich Taten! (Beifall bei der SPÖ.)
23.57
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
23.57
Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! (Die Rednerin stellt eine Tafel vor sich auf das Rednerpult.) Wir diskutieren jetzt über den Negativbericht aus dem Sozialausschuss, und ich bin eigentlich nicht sehr froh, aber dankbar, dass wir aufzeigen können, dass dieser Negativbericht notwendig ist, weil die Regierung gehandelt hat.
Wenn Sie hierher sehen: Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit bis zum siebenten Lebensjahr. – Wir haben das erledigt. Die Elternteilzeit gibt es seit dem 1. Juli 2004. Das Klagsrisiko sollte der/die Arbeitgeber/in tragen. – Das haben wir auch erledigt. ArbeitnehmerInnen sollten mit Teilzeit beginnen können, wenn die Arbeitgeber Klage erheben. – Auch das haben wir erledigt. Kündigungsschutz für Eltern in Elternteilzeit. Kündigungsschutz besteht bis zum vierten Lebensjahr des Kindes, danach haben wir Motivkündigungsschutz vereinbart. Das ist in mehreren Büchern nachlesbar, die Sie im Buchhandel erhalten können, also nicht nur Propaganda seitens der Regierung.
Teilzeitbeschäftigung: Maximal 60 Prozent der Normalarbeitszeit kann von unserer Seite her völlig frei vereinbart werden. Ich meine, dass der Antrag der Abgeordneten Mag. Prammer und Heidrun Silhavy seitens der Regierung bereits erledigt ist. Frau Präsidentin Prammer, die einmal Ministerin war, hätte dies in ihrer Zeit erledigen