Hiezu haben die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 Z 2 bezieht.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür
eintreten, um ein
Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.
Wir kommen
sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des
Ausschussberichtes.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. –
Das Zeichen der Zustimmung wird mehrheitlich erteilt.
Schließlich
kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile
des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes
Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen
sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in
dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. –
Auch dieses Zeichen wird einstimmig erteilt. Der Gesetzentwurf
ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und
Soziales über den Antrag 11/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz und das
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (1216 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen
nunmehr zum 25. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine
mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Die Debatte wird
von Frau Abgeordneter Königsberger-Ludwig eröffnet. Redezeit:
2 Minuten. – Bitte.
23.54
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen des Nationalrates! Dieser Antrag, der jetzt vorliegt, hat zum Inhalt, dass es ein tatsächliches Recht auf Elternteilzeit für alle Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer bis zur Vollendung des siebenten Lebensjahres des Kindes geben soll. Mit diesem Antrag sollen vor allem die Ungerechtigkeiten beseitigt werden, die es zurzeit bei der Elternteilzeit gibt, nämlich dass es davon abhängt, wie groß ein Betrieb ist oder auch wie lange eine Mitarbeiterin, ein Mitarbeiter in einem Betrieb gearbeitet hat.
Auf der anderen Seite soll eine große Hürde beseitigt werden, nämlich dadurch, dass die Klagsführung weg vom Dienstnehmer oder von der Dienstnehmerin hin zum Arbeitgeber oder zur Arbeitgeberin gebracht wird, denn unserer Ansicht nach ist es so,