Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 324

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Wesentlichen darum, deutlich mehr Transparenz zu erreichen und Licht ins Dunkel der Abfallwirtschaft zu bringen. In diesem Bereich existiert seit dem Jahr 2002 ein System zur Missbrauchsaufsicht für haushaltsnahe Sammel- und Verwertungssysteme. Nach jeder Tarifänderung auf Antrag eines Mitgliedes der Missbrauchsaufsicht beziehungs­weise alle drei Jahre sind Überprüfungen durchzuführen und ein Gutachten zu erstellen.

Dass diese Kontrollinstrumente nicht sehr effizient sind, wurde bereits bei deren Gestehung angemerkt. Wie die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, war die anfängliche Skepsis mehr als angebracht. Der Missbrauchsbeirat hat seit seiner Konstituierung im Jahre 2003 nur ein paar Mal getagt. Bisher liegt auch nur ein einziges Gutachten vor. Dieser Bericht zum ARA System musste auf Grund von Tarifänderungen für das Jahr 2002 in Auftrag gegeben werden und wurde 2005 fertig gestellt.

Nun stellt sich also die Frage: Was passiert mit diesen Resultaten, den Erkenntnissen, den Erfahrungen eines 600 000 € teuren Untersuchungsberichts? – Offensichtlich wenig, meine geschätzten Damen und Herren, denn derartige Gutachten sind nur einem exklusiven Personenkreis zugänglich, weder das Parlament noch die allgemeine Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, über die Inhalte und Schlussfolgerungen informiert zu werden.

Die Mitglieder des Missbrauchsbeirates sind per Gesetz zum Stillschweigen ver­pflichtet. Die ARA-Geschäftsführung hat naturgemäß kein Interesse daran, diese kritische Inhaltlichkeit zu publizieren, und der Umweltminister als Aufsichtsbehörde umgeht die Beantwortung heikler Fragen.

Meine geschätzten Damen und Herren! Kritisches wird unter den Teppich gekehrt. Es ist nicht nachvollziehbar, ob und wie festgestellte Missstände behoben werden. Und diese gesamte Tendenz wird durch die deutliche Aufweichung der ohnehin nicht sehr schlagkräftigen Missbrauchsaufsicht, wie sie zuletzt die Regierung mit dem Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005 beschlossen hat, noch weiter verwässert. Künftig muss nur alle vier Jahre statt alle drei Jahre ein Gutachten erstellt werden und müssen drei statt einem Mitglied ein Missbrauchsgutachten bestellen.

Geschätzte Damen und Herren, unser Antrag betreffend Änderung des § 35 AWG hat daher die Intention, derartige Gutachten zur Arbeit der Sammel- und Verwertungs­systeme künftig in geeigneter Form zu publizieren. Dies wird für mehr Transparenz, vor allem im Bereich der monopolartigen ARA System-Geschichte sorgen, was von Expertinnen und Experten schon seit Jahren gefordert wird.

In diesem Sinne darf ich Sie ersuchen, meine geschätzten Damen und Herren, unserem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

0.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Kopf. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


0.11.41

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben zu diesem ARA System im Rahmen der Abfallwirtschaft ein Kontrollsystem aufgebaut, diesen Missbrauchsbeirat eingerichtet, und diesem Beirat ist jetzt dieses Gutachten, das vom Kollegen Steier angesprochen wurde, zugeleitet worden. Damit hat dieser Beirat, der ja die Aufgabe hat, Missbrauch zu beobachten beziehungsweise zu analysieren und zu verhindern, die Möglichkeit, anhand dieses Gutachtens allfälligen Missbrauch, so es ihn gäbe, zu analysieren und damit aufzuzeigen. Aber es ist schon legitim, dass man den Unternehmen, die an diesem System teilnehmen, die


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