Wie bereits angekündigt, werden zunächst die Antragsteller der beiden Anträge dieselben begründen, die daran anschließende Debatte wird unter einem durchgeführt. Beide Anträge wurden inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Lunacek, Freunde und
Freundinnen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß
§ 33 GOG betreffend illegalen Handel mit österreichischen
Sichtvermerken und jahrelanges Kontrollversagen von Außen- und Innenministerium
Der Nationalrat wolle beschließen:
Zur Untersuchung folgender Gegenstände
wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt:
1. Umfassende Aufklärung der
Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem illegalen Handel mit Sichtvermerken an
österreichischen Konsulaten.
2. Der Untersuchungsausschuss soll durch
Erhebungen von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum
Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten im Zusammenhang mit dem
Untersuchungsgegenstand alle Sachverhalte auf rechtliche und politische
Verantwortlichkeiten überprüfen.
3. Insbesondere soll geklärt werden,
Zu welchen Zeitpunkten und in welchem
Ausmaß die Vorwürfe in den zuständigen Abteilungen des Außen- und des
Innenministeriums bekannt wurden;
Zu welchem Zeitpunkt die frühere
Ressortleiterin Benita Ferrero-Waldner von den Vorwürfen erfahren hat;
Ob und wenn ja zu welchem Zeitpunkt es
schon Informationen über einen möglichen illegalen Visahandel unter der
Amtszeit des jetzigen Bundeskanzlers und früheren Außenministers Wolfgang
Schüssel gegeben hat;
Ob und in welchem Ausmaß
MitarbeiterInnen des Außen- sowie des Innenministeriums am illegalen Visahandel
beteiligt waren;
Ob es in den beiden Ressorts Versuche
zur Verschleierung des illegalen Visahandels gegeben hat und wer dafür die
Verantwortung trägt;
Warum es keine transparente
Vorgangsweise inkl. Begründungen zur Visa-Vergabe für AntragstellerInnen gibt;
Warum die Kontrollmechanismen versagt
haben, bzw. warum sie nicht verstärkt und verbessert wurden, nachdem die ersten
Vorwürfe bekannt geworden waren;
Warum es nach Vorliegen der ersten
Vorwürfe 2002 keinen konkreten Inspektionsauftrag bezüglich der Visa-Affäre
gegeben hat, sondern nur den allgemeinen;
Wie es zu erklären ist, dass weiterhin
Inserate in einer Zeitschrift in Belgrad geschalten werden, in denen gegen
Bezahlung Visa für Österreich, aber auch für Frankreich und Großbritannien
feilgeboten werden – und dies obwohl seit 2002 ein Verbindungsbeamter des BMI
in Belgrad stationiert ist, der u.a. auch mit der Eindämmung des Visahandels
durch Schlepper-Banden befasst war;
Was dieser Verbindungsbeamte des BMI in
Kooperation mit den serbischen Behörden gegen die fragwürdigen Visa-Inserate
unternommen und erreicht hat;