Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 333

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Händler nach wie vor Verbindungsmänner in Österreichs Botschaft zu haben (Kurier, 6. 12. 2005)?

Mittlerweile ist bekannt, dass Außenministerin Ferrero-Waldner bereits im Jahr 2001 schriftlich und im Jahr 2002 persönlich auf den vermuteten Visahandel am öster­reichischen Konsulat in Belgrad aufmerksam gemacht worden war. Allerdings ver­sicherte sie damals, „dass alles in Ordnung sei“ (News 42/05) und es keine Anhalts­punkte für Verfehlungen gebe. Welche Maßnahmen das Außenministerium tatsächlich setzte, um die Vorwürfe zu prüfen, ist bis heute unklar. Der Generalinspektor des Außen­amtes, Manfred Ortner, meinte in einem Interview jedenfalls, dass ihn niemand beauftragt hatte, die Belgrader Botschaft wegen Visahandel zu inspizieren oder zu untersuchen (Pro-7-Austria, 2.11. 2005). Dafür sorgte der Generalinspektor laut News dafür, dass eine Mitarbeiterin, die Missstände aufdecken wollte, nach Wien versetzt wurde, weil sich ihr Arbeitsstil als „entscheidungsscheu, nicht kundenfreundlich, nicht kommunikativ und unflexibel“ (News 45/05) erwiesen habe.

Medienberichten war ferner zu entnehmen, dass ein weiterer Mitarbeiter des Außen­amtes seine Vorgesetzten informiert hatte, von dem jetzt in serbischer Auslieferungs­haft einsitzenden Kärntner Unternehmer Klaus H. nach dem Wechsel des heute inhaftierten Generalkonsuls von Belgrad nach Budapest, das Angebot bekommen zu haben, die Visagebarung in Belgrad wie unter dem nun inhaftierten Generalkonsul weiterzuführen. Er habe seine Vorgesetzen auch in Kenntnis gesetzt, dass ein noch heute für das Außenamt tätiger enger Vertrauter des mittlerweile inhaftierten General­konsuls „säckeweise“ Visaanträge ins Belgrader Konsulat gebracht habe (News, 45/05).

Trotz verschiedener Hinweise, die intern und von außen gegeben wurden (so ließen etwa Medienberichte aus den Jahren 2003 und 2004 darauf schließen, dass zumindest der Verdacht bestand, dass an den österreichischen Vertretungsbehörden in Kiew und in Lagos ebenfalls ein illegaler Handel mit Sichtvermerken betrieben wurde) blieb der schwunghafte Handel mit Sichtvermerken angeblich unbemerkt und alle internen Überprüfungen verliefen angeblich ergebnislos.

In diesem Zusammenhang ist ein weiterer, kürzlich bekannt gewordener Sachverhalt höchst aufklärungsbedürftig: die bewilligten Visaanträge des Außenamtes werden nach nur einem Jahr vernichtet. An dieser Praxis wurde weiter festgehalten, obwohl der Verdacht des Vishandels nachweislich im Raum stand. Entgegen allen Beteuerungen des Außenamtes an einer lückenlosen Aufklärung interessiert zu sein, wurden offenbar keine Schrittte gesetzt, um das für die Ermittlungen relevante Beweismaterial zu sichern. So meinte der Leiter, der von Außenministerin Plassnik eingesetzten Exper­ten­kommission, am 14. November 2005 auf die Frage, ob der Skartierungs-Erlass des Außenamtes nicht endlich außer Kraft gesetzt werden müsse: „Man wird da wohl eine Art Stopp einlegen müssen, bis die Kommission ihre Tätigkeit aufnimmt“ (Kurier, 14. 11. 2005). Offen ist daher, ob Behörden und die nun von Außenministerin Plassnik eingesetzte Expertenkommission überhaupt noch Dokumente vorfinden, die etwaige illegale Machenschaften belegen. Frühere Ermittlungen der Justiz mussten – so die Zeitschrift News am 1. 12. 2005 – eingestellt werden, weil die Revision des Außen­amtes nur mehr fünfzig Visaakten ausfindig machen konnte (News, 48/05, 1. 12. 2005).

Im April 2004, als es in den Medien neuerlich Hinweise über Unregelmäßigkeiten im Visumverkehr am österreichischen Konsulat in Belgrad gab, hatte das Außenamt alle Vorwürfe erneut entschieden zurückgewiesen. Zwischen kolportierten Inseraten in serbischen Medien, in denen Schengen-Visa angeboten worden waren, und der österreichischen Botschaft bestehe keinerlei Zusammenhang. Dies sei das Ergebnis einer internen Überprüfung. Im übrigen würden alle österreichischen Vertretungs­behörden im Ausland regelmäßig intern überprüft, dabei werde naturgemäß jedem


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