Hinweis
auf etwaige Unregelmäßigkeiten nachgegangen (OTS103, 15.4. 2004). Als der
Visa-Mißbrauch an deutschen Botschaften in Osteuropa bekannt wurde, hieß es aus
dem Außen- und Innenministerium, in Österreich sei ein solcher Missbrauch nur
sehr schwer möglich, da man ein ganz anderes Visa-System habe und viel
restriktiver vorgehe (APA 270, 17.2. 2005).
Wie
sich mittlerweile allerdings herausgestellt hat, waren es eben die Ermittlungen
der deutschen Behörden in Sachen Visahandel, die deutliche Hinweise auf die
Involvierung österreichischer Vertretungsbehörden gebracht und die
österreichischen Behörden schließlich doch zum Handeln gezwungen haben.
Ein
aktiver Diplomat aus dem konsularischen Dienst, ein pensionierter Mitarbeiter
der Konsularabteilung und einige weitere Personen wurden seither von der
Polizei wegen des Verdachts auf Visahandel festgenommen. Insgesamt wird gegen
mindestens neun Verdächtige ermittelt (Der Spiegel, 5.12. 2005). Die
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien erfassen mittlerweile mehrere
osteuropäische Botschaften; zehntausende Visa, die die Einreise in den
Schengen-Raum ermöglichen, könnten gegen „Körbergeld“ ausgestellt worden sein
(Kurier, 2. 12. 2005). In einem Fall kommt es bereits im Jänner zum
Strafprozess: Ein Mitarbeiter der österreichischen Botschaft in Lagos (Nigeria)
ist wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft
ihm vor, illegal 705 Visa ausgestellt zu haben.
Im
Zusammenhang mit der Visa-Affäre ist natürlich die Frage nach der Verantwortung
der betroffenen Ressortchefs zu stellen. Bezeichnenderweise hat die von Außenministerin
Plassnik eingesetzte Expertenkommission genau diese Frage nicht zu klären. Die
Arbeit der Kommission soll ausschließlich „zukunftsgerichtet“ sein (Kurier, 14.
November 2005).
Aus
all den genannten Fakten und Darstellungen ist daher die sofortige Einsetzung
eines Untersuchungsausschusses geboten.
Unter
einem verlangen die unterzeichneten Abgeordneten gem. § 33 Abs. 2 GOG die
Abhaltung einer kurzen Debatte über diesen Antrag.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen in die Debatte ein.
Im Sinne des § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser Debatte 5 Minuten, wobei die ErstrednerInnen zur Begründung jeweils über eine Redezeit von 10 Minuten verfügen. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.
Zum Antrag der Abgeordneten
Mag. Lunacek, Kolleginnen und Kollegen erhält zunächst die
Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Lunacek, das Wort. 10 Minuten
Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg.
Dr. Partik-Pablé – in Richtung der sich zum Rednerpult
begebenden Abg. Mag. Lunacek –: Werden 10 Minuten reichen? – Weitere Zwischenrufe bei
der ÖVP und den Freiheitlichen.)
0.26
Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Grunde finde ich es sehr positiv, dass auch bei Debatten über die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen grundsätzlich auch Regierungsmitglieder die Möglichkeit hätten, zu sprechen. Es wundert mich nicht, dass niemand von ihnen hier ist. (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Ich weiß, dass die Regierungsfraktionen, die jetzt anscheinend wieder aufwachen, sich natürlich die