Eine andere Initiative ist es, zu „filetieren“ und einige Punkte, wie etwa den Menschenrechtskatalog, in Kraft zu setzen, einige andere Strukturfragen in Kraft zu setzen, aber auch das ist eine halbe Sache. In Wahrheit hat man ein Dreivierteljahr verloren, um Lösungen zu diskutieren. Die österreichische Präsidentschaft wird sich mit dieser Frage zu beschäftigen haben.
Zweiter Punkt: die Finanzierung. Auch diese findet keinen breiten Raum in diesem Legislativprogramm. Es wurden ja schon die neuen Vorschläge der britischen Präsidentschaft angesprochen. – Dazu auch noch einmal unsere Position: Ich glaube, es ist wichtig, dass wir als Nettozahler festhalten, dass es das Verhandlungsziel für die österreichische Bundesregierung sein muss, keine zusätzlichen Belastungen mehr für Österreich hinzunehmen – und dass der Beitrag Österreichs auf dem bisherigen Niveau bleiben muss, zumindest als Verhandlungsziel. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren, es ist in diesem Legislativprogramm endlich auch – und das ist positiv zu sehen – eine Initiative in Richtung mehr Forschung, Entwicklung und Förderung der Hochtechnologie enthalten, und zwar in der Form, dass das 7. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung unterstützt wird, dass man aber auch von der Europäischen Ebene mehr in diese Programme investieren möchte. Bisher war ja Forschung und Entwicklung in erster Linie eine nationale Angelegenheit.
Ich glaube auch, eine der Problematiken im Zusammenhang mit dem Ruf nach mehr Bürgernähe in Europa ist, dass immer nur mit Fachausdrücken diskutiert wird. Da gibt es den Lissabon-Prozess, da gibt es Maastricht, da gibt es Nizza, da gibt es die Konvergenzkriterien. – Wie soll denn ein Bürger in Europa eine wirkliche Beziehung zu diesem Gedanken auch einer politischen Union bekommen, wenn sich Bürokraten, Technokraten und Politiker sehr, sehr gut vorkommen, wenn sie nur in diesen Fachausdrücken diskutieren, anstatt wirklich die Probleme anzusprechen und zu versuchen, Lösungen zu entwickeln. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Wir müssen, wenn wir uns mit der Bürgernähe auseinander setzen, auch dazu kommen, dass es zum Beispiel das Institut europaweiter Volksabstimmungen in wichtigen Fragen der Europäischen Union gibt. (Abg. Dr. Pirklhuber: Verfassung!) Na selbstverständlich!
Das war ja auch ein Grund für dieses Scheitern in der Frage der Verfassung, weil man geglaubt hat, dass man auch diese Verfassung von oben herab dekretieren kann, und dass die Bürger schon dem folgen werden, was verordnet worden ist. – Obwohl diese Verfassung gut ist, aber es gibt eben ein in vielen Bereichen begründetes Misstrauen der Bevölkerung in bestimmte Initiativen der Europäischen Union.
Allein die Notwendigkeit, dass wichtige Initiativen den Bürgerinnen und Bürgern zur Abstimmung vorgelegt werden, würde, glaube ich, dazu führen, dass man auch die Meinung der Bevölkerung Europas stärker verankern und berücksichtigen würde.
Im Legislativprogramm sind natürlich auch die nächsten Erweiterungsschritte umfasst. Mit Bulgarien, Rumänien werden wir uns auch hier zu beschäftigen haben. Es ist dies ein für Österreich wichtiger Bereich, weil Österreich der größte Investor in diesen beiden Ländern ist, aber auch da wird zu berücksichtigen sein: Sind die Kriterien von beiden Ländern erfüllt – da gibt es noch einige offene Fragen –, und: Ist die Europäische Union jetzt auf einem Weg, der diese zusätzlichen Erweiterungen möglich macht? Genauso ist es bei Kroatien, aber wir sind sehr froh darüber, dass diese Beitrittsgespräche aufgenommen wurden.
Etwas anders ist es bei der Türkei, wo man wieder diesen einfachen Weg gegangen ist, nämlich 15, 20 Jahre lang Beitrittsverhandlungen zu führen – statt dass man eine wirklich sinnvolle Partnerschaft mit der Türkei eingegangen wäre und ganz offen und