Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 131. Sitzung / Seite 40

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

11.17.17

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Kollege Grillitsch, eines möchte ich Ihnen schon sagen, bevor ich mit meiner eigentlichen Rede beginne: Ihre Politik führt dazu – das ist bekannt –, dass sich bäuerliche Betriebe unter zehn Hektar in Wirklichkeit (Abg. Grillitsch: Denen nehmt ihr 50 Prozent weg!) sozu­sagen von der Landschaft verabschieden und die Zahl der Betriebe über 50 Hektar massiv wachsen wird. 4 800 Betriebe haben pro Jahr zugesperrt! Dafür sind Sie mit Ihrer Politik verantwortlich. Das ist die Wahrheit, Herr Grillitsch! (Beifall bei der SPÖ.)

In die Richtung des Herrn Dr. Gusenbauer und der SPÖ: Uns geht es um Gerechtig­keit, uns geht es um die Förderung der Bergbauern, uns geht es um die Förderung der bäuerlichen Arbeitskraft und uns geht es um die Zukunftschance des Bauernstandes und nicht der Agrarindustrie, für die Sie eintreten. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun zum Bereich innere Sicherheit des Legislativprogramms der Kommission. Was uns hier vorliegt, dient sicher nicht dazu, das Vertrauen in die Institutionen Europas zu stärken. Dieses Arbeitsprogramm der Kommission zeichnet sich dadurch aus, dass die Politikbereiche mit Überschriften und sehr unpräzisen Ausführungen vorgestellt wer­den. Beim Thema Terrorismus wird etwa von der Kommission lediglich gesagt: bessere Zusammenarbeit, mehr Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten.

Es gibt jedoch keine Äußerung dazu, wie man etwa mit den sensiblen Abwägungs­fragen umgeht, inwieweit Grundrechtseingriffe legitim sind und welche Grundrechte überhaupt berührt werden. Es gilt ganz einfach, eine Balance zwischen der Wahrung der Sicherheit der Bevölkerung auf der einen Seite und der Wahrung des Rechts auf Privatheit, des Rechts auf Datenschutz und anderer Grundrechte auf der anderen Seite herzustellen.

Hohes Haus! Wir haben dieses Thema bei der Tagung der Vorsitzenden der Innen­ausschüsse der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments am 23. und 24. November in London diskutiert. Von österreichischer Seite habe ich dort ein Fünf-Punkte-Programm präsentiert, das sich mit der demokratischen Legitimation von Ter­rorbekämpfungsmaßnahmen beschäftigt.

Folgendes muss uns allen klar sein: Durch das Setzen von Maßnahmen, die schwer­wiegend und nachhaltig in die europäischen Grundrechte und in das Grundwerte­system eingreifen, hätten Terroristen schon ein Ziel erreicht, nämlich das europäische Wertesystem zu zerstören.

Hohes Haus! Ich möchte nun kurz auf dieses Fünf-Punkte-Programm eingehen.

Zum Ersten muss es eine volle Einbindung der Parlamente auf nationaler Ebene und des Europäischen Parlaments in die Erarbeitung und Beschlussfassung von Antiterror­maßnahmen geben.

Zum Zweiten müssen Grundrechtseingriffe in jedem Einzelfall auf ihre Verhältnismä­ßigkeit geprüft werden.

Zum Dritten geht es darum, dass es zu einer ständigen Überprüfung der Wahrung der Grundsätze des Datenschutzes durch unabhängige Datenschutzräte kommt.

Zum Vierten geht es um eine ständige Evaluierung, um die Prüfung, ob Grundrechts­eingriffe noch notwendig sind. Das kann man dadurch erreichen, dass man Maßnah­men zeitlich befristet, dass die Parlamente nach Ablauf der Frist überprüfen, ob diese Maßnahmen noch notwendig sind.

Letztens wird es notwendig sein, dass eine Antiterrorpolitik auch ihre Glaubwürdigkeit und ihre Legitimität sicherstellt, dass es eine aktive und soziale Integrationspolitik in Europa gibt und dass es eine europäische Friedensinitiative gibt, die darauf abzielt, vor


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite