nachgewiesen wird. Das
Ausmaß des Studienerfolges beträgt fünf Semesterstunden aus den ersten beiden
Semestern des Magisterstudiums.
Mit der
Übergangsbestimmung im § 75 Abs. 25 werden Studierende eines Diplomstudiums
ermuntert, auf das dreistufige Studiensystem (Bakkalaureat/Magister/Doktorat)
umzusteigen, ohne einen Anspruchsverlust für ein Magisterstudium bei länger
dauernden Studienzeiten im Bakkalaureatsstudium zu riskieren.
Die Regelungen
verstärken die durch den Bologna-Prozess eingeleiteten Maßnahmen und bieten
einen Leistungsanreiz.
Zusätzliche Kosten
entstehen durch Auszahlung der Studienbeihilfe für die Monate zwischen
Abschluss des Bakkalaureatsstudium und Beginn des im nächsten Semester
aufgenommenen Magisterstudiums. Erfahrungsgemäß sind dies nicht mehr als zwei
Monate bei Studierenden mit besonders raschem Studium. Bei einer
durchschnittlichen Studienbeihilfenrate von EUR 300,- monatlich sind dies für
derzeit 130 betroffene Studierende jährlich rund EUR 80.000,-- Mehrkosten.
Diesen Mehrkosten stehen
im Gegenzug Einsparungen bei den Studienunterstützungen (1/14108) im gleichen
Ausmaß gegenüber, da durch die vorliegende Änderung ein Ausgleich für die
Gewährung einer Studienunterstützung im Einzelfall nicht mehr erforderlich ist.
Beschlusserfordernisse:
Die Änderungen
unterliegen keinen besonderen Beschlusserfordernissen.
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mandak. Ich erteile es ihr.
13.26
Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Ministerin Gehrer! Ich möchte gerne mit einem Gegen-Appell beginnen: Bitte, hören Sie endlich auf die Sorgen und auf die Probleme von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern, denn die gibt es! Die gibt es nach wie vor, und unsere Aufgabe ist es, diese zu hören und zu Verbesserungen beizutragen, anstatt zu sagen: Alles ist super!, und uns als Opposition zu kritisieren, weil wir diese Sorgen und Nöte aufgreifen und hier thematisieren. (Beifall bei den Grünen.)
Das, Kollegin Wolfmayr, ist auch eine bildungspolitische Debatte, das muss man auch sagen, ob Ihnen das jetzt passt oder nicht. Ich weiß, das ist unangenehm für Sie, aber stehen Sie dazu!
Sie sagen, es sei alles in Ordnung. Kollege Huainigg bringt immer Gebärdendolmetsch-Beispiele, ich bringe Ihnen wieder ein Beispiel aus Feldkirch, da muss ich nicht weit gehen: BORG Feldkirch, Nachmittagsbetreuung – wissen Sie, wo die stattfindet? – Am Gang! Am Gang, weil die hinten und vorne keinen Platz haben für die Unterstufen-Klassen, die neu dazugekommen sind, um eine Nachmittagsbetreuung anzubieten! Die haben überhöhte CO2-Werte in den Klassen, weil die Klassen zu klein sind und zu viele Schülerinnen und Schüler drinnen sitzen. – Das ist auch Alltag und Realität in der Schule. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis!
Anmerkung Nummer zwei: Sie sagen, wir sollen uns auch mit denen auseinander setzen, die eine Lehre machen und nicht geistig arbeiten. – Frau Ministerin, Menschen, die in Österreich eine Lehre machen, setzen sich sehr wohl geistig auseinander! Eine Lehre bedeutet nicht, dass man nur handwerkliche Tätigkeiten verrichtet rein mecha-