Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 132. Sitzung / Seite 73

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mehr oder weniger nach wie vor eine Dienststelle des Bildungsministeriums. Bei uns geht es auch um die Zusammenführung der universitären mit der hochschulischen Ausbildung. Dazu braucht es mehr als eine unverbindliche Empfehlung, so etwas zu tun. Daher haben wir in unserem Entwurf auch drinnen, dass es gemeinsame Studien­planentwicklungen geben soll.

Was unseren Entwurf noch von Ihrem unterscheidet: Wir haben bei uns eine garan­tierte 50-Prozent-Quote für Frauen in den Leitungsgremien. Das ist gerade bei einer Einrichtung, die Lehrerinnen und Lehrer ausbildet, eine sehr empfehlenswerte Angele­genheit, denn mehr als die Hälfte der ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer sind Leh­rerinnen.

Der größte Unterschied oder ein entscheidender Unterschied ist: Bei Ihnen kostet das natürlich wieder neuerlich Studiengebühren. Wenn jemand ein Masterstudium aufset­zen will, dann kostet es zusätzlich noch Gebühren in unbekannter Höhe. Wir glauben, dass es ein Interesse des Staates sein muss, auch ein Studium ohne Kosten und Ge­bühren anzubieten. – Das ist unsere Kritik.

Mit dem Akademiestudiengesetz im Jahr 1999 wurde auch eine Expertenkommission eingerichtet, die die Umwandlung der Pädagogischen Akademien in Hochschulen fach­lich begleiten sollte. Sie selbst, Frau Bundesministerin, haben diese Kommission ein­gesetzt. Sie trägt den etwas hässlichen Namen Evaluierungs- und Planungskommis­sion, PEK genannt, also für Außenstehende schwer erkenntlich, aber es ist eine Exper­tenkommission. Deren Stellungnahme zu Ihrem Entwurf, den Sie heute beschließen wollen, war zwei Tage lang im Internet zu sehen, ist dann aber verschwunden aus der Liste der Stellungnahmen, weil die Stellungnahme so vernichtend gewesen ist.

Was steht unter anderem da drinnen? – Wir haben sie uns damals ausgedruckt, und da steht unter anderem drinnen: Inhaltliche Defizite: fehlende Sozialpädagogik, Kinder­gartenpädagogik, Erwachsenenbildung – diese Dinge fehlen einfach. Defizit in der Qualität, „keinerlei Perspektive für eine künftige Personalentwicklung mit hochschuli­schen Qualitätsansprüchen“. – Das schreibt diese Kommission. Und weiters: „Organi­sationsstruktur nicht hochschulkonform“.

Da könnte ich noch Seite um Seite zitieren. Ich erspare Ihnen das und komme auf das Resümee dieser Expertengruppe zurück, die da sagt: „in vielen Details nicht EU-kon­form, entspricht nicht den“ internationalen „Standards einer professionellen tertiären Institution“.

Der derzeitige Entwurf und dieses Gesetz bleiben „in wichtigen Aspekten ... ganz nahe am status quo der bisher schulisch organisierten Pädagogischen Akademien ... Sicher­lich verfehlt der Entwurf damit den selbst gestellten Anspruch auf eine ,Lehrendenbil­dung auf höchstem Niveau‘.“

Das ist die Expertengruppe, die mit Bundesgesetz eingerichtet wurde, um dieses Urteil abzugeben. Ein schlechteres und vernichtenderes Urteil über das, was Sie heute hier in etwa eineinhalb Stunden beschließen werden, kann man wohl kaum abgeben.

Unser Modell entspricht demgegenüber den internationalen Standards. Es ist im Ge­gensatz zu Ihrem Modell nicht ein Tausch eines Türschildes, denn wir glauben, man kann nicht zunächst das Türschild austauschen und dann sagen, dann werden wir innen schon noch etwas verändern, sondern man muss zuerst verändern, damit das Türschild dann zu dem passt, was auch tatsächlich drinnen ist.

Wir ersuchen Sie daher, stimmen Sie unserem Entwurf zu. Er liegt Ihnen nach wie vor vor. Dieses Gesetz zeigt wohl am deutlichsten: Wenn wir Österreichs Schulsystem


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