Bericht des Unterrichtsausschusses über die
Regierungsvorlage (1167 d.B.): Bundesgesetz über die Organisation der
Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005)
(1198 d.B.)
16. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 729/A
der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung von Pädagogischen Hochschulen
(1199 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Damit kommen wir zur Debatte.
Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.
14.40
Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir beschließen heute das Gesetz über die Umwandlung der Akademien und Institute der Lehrerbildung in Pädagogische Hochschulen gemäß Ihrem Anspruch Lehrerbildung auf höchstem Niveau. Kollege Neugebauer hat sogar von einem Quantensprung gesprochen, der jetzt unmittelbar bevorsteht.
Wie so oft bei Ihnen liegt zwischen Werbung und Wirklichkeit ein Riesenunterschied. Was macht eine echte Hochschule oder eine echte Universität aus? Darauf kommt es an, und dementsprechend haben wir unseren Gegenvorschlag konstruiert.
Es geht um die Qualifikation der Lehrenden und auch der Leitungsorgane im Sinne von Wissenschaftlichkeit. – Das bleibt aber in Ihrem Vorschlag unverändert. Bei uns gibt es eine Habilitation oder eine vergleichbare Qualifikation und die Möglichkeit einer Nachgraduierung. – Das fehlt in Ihrem Vorschlag völlig.
Es geht um die Verbindung von Forschung und Lehre. Es geht um die forschungsgeleitete Lehre. Sie haben zur Forschung kaum etwas in Ihrem Entwurf, wir haben sogar eigene Vizerektorate für Forschung und einen klaren Forschungsauftrag für die Lehrenden in unserem Gegenentwurf drinnen.
Es geht um die akademischen Abschlüsse. In Ihrem Entwurf ist es ein neuer Bachelor. In unserem Entwurf ist es jener Abschluss, der derzeit im Universitätsgesetz und in den Fachhochschulen vorgesehen ist, Baccalaureus, Baccalaureat plus Magisterstudium mit anschließender Möglichkeit eines Doktoratsstudiums.
Wenn Sie uns da gestern einen Antrag gezeigt haben, wo Sie das auch umwandeln wollen, dann frage ich Sie, Kollegin Brinek, wieso in diesem Antrag, wo die englischen Bezeichnungen jetzt kommen sollten, die Fachhochschulen wieder fehlen. Ist das Absicht, oder ist das hoffentlich ein Versehen? Kollegin Baumgartner-Gabitzer weiß ganz genau, wenn ich von der Diskriminierung der Fachhochschulen etwa im öffentlichen Dienstrecht spreche, was damit gemeint ist, und dass da noch etwas offen ist, was auch von dieser Regierung zu erledigen ist.
Eine Hochschule macht Autonomie aus, nämlich unabhängige Leitungsorgane, die wir vorgesehen haben. So etwas kennt Ihre Hochschule im Grunde eigentlich nicht, das ist