Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 132. Sitzung / Seite 97

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16.05.20

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Kollegin Steibl, Sie haben in Ihrem Beitrag etwas sehr Richtiges und Weises gesagt. Sie haben nämlich gesagt, das Regierungsprogramm sehe diese Stelle vor. – Das Regierungs­programm ist im Jahre 2002 von Ihnen abgesegnet worden. Jetzt haben wir Dezem­ber 2005, und jetzt stehen wir zum zweiten Mal hier im Parlament, um über einen Fristsetzungsantrag zu diskutieren, den Sie wollen, weil Sie nicht in der Lage sind, Ihre Anträge früher einzubringen und vorzulegen. So schaut’s aus, ganz einfach! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Steibl.)

Weise war, dass Frau Abgeordnete Steibl gesagt hat, dass das schon im Regierungs­programm festgeschrieben ist – und damit selber bestätigt hat, wie lange das Vor­haben schon besteht. (Abg. Scheibner: Also das ist eine komische Logik! Ein Regie­rungsprogramm geht über vier Jahre!)

Sie haben schon das letzte Mal für den Antrag betreffend diese GesmbH eine Frist­setzung beantragt, haben damit zeitlich irrsinnigen Druck ausgeübt, und es war für Sie schon damals absehbar, dass sich ein Termin für eine Familienausschusssitzung mög­licherweise nicht ausgeht. (Abg. Mag. Molterer: Wie ist das mit den acht Fristsetzungs­anträgen vom Kollegen Schennach? – Abg. Scheibner: Den kennt sie nicht!)

Das haben Sie sehr gerne in Kauf genommen, weil Sie nämlich überhaupt nicht wollen, dass irgendjemand über diese GesmbH diskutiert (Abg. Mag. Molterer: Was sagen Sie zu den Schennachschen Fristsetzungsanträgen?), auch nicht Expertinnen und Exper­ten, weshalb Sie es auch verabsäumt haben, diesen Entwurf zur Begutachtung auszu­senden. Gott sei Dank haben verschiedene Einrichtungen – Andrea Kuntzl hat sie zitiert – trotz allem ihre Stellungnahmen abgegeben, und das waren durchaus sehr kri­tische und durchaus negative Stellungnahmen.

Jetzt den Bundesrätinnen und Bundesräten einen Vorwurf daraus zu machen, dass sie verantwortungsbewusst genug waren und gesagt haben: Diesen Gesetzesbeschluss verabschieden wir so nicht, wir wollen uns das zuerst anschauen und Expertinnen und Experten einladen!, dazu ist zu sagen: Das wäre unsere Aufgabe gewesen, aber Sie haben das verabsäumt! Der Bundesrat hat das jetzt Gott sei Dank nachgeholt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das Ergebnis dieser Ausschusssitzung war, dass auch Bundesräte und Bundesrä­tinnen von der ÖVP gesagt haben: Ja, ihr habt Recht, das gehört noch einmal in den Nationalrat, so kann man dieses Gesetz nicht beschließen!

Was kostet uns dieses Gesetz, wie Sie es vorstellen? – Die Selbständigkeit des Öster­reichischen Instituts für Familienforschung, was Ihnen wahrscheinlich ganz Recht ist. Weiters ist es eine Verschwendung von Finanzmitteln (Zwischenruf bei der ÖVP); selbst die Vorarlberger Landesregierung sagt das, das sind Ihre Kollegen, glauben Sie ihnen! (Abg. Mag. Molterer: Die müssen auch nicht immer Recht haben!)

Es kostet uns Kontrolle, weil das Parlament einfach nicht mehr die gleichen Kontroll­rechte hat – und, aber das tut die Ministerin offenbar gern, es gibt Verantwortung ab für einen Bereich, wo die Ministerin Verantwortung hat, denn die Steuerung, wie Beruf und Familie zu vereinbaren sind, ist noch immer eine politische Aufgabe. Das kann man nicht einfach delegieren an irgendeine GesmbH, die man hineinbaut ins Nichts.

Was ist der Nutzen dieser ganzen GesmbH? Das kann ich Ihnen sagen. – Die Stellen sind schon ausgeschrieben, aber es wird wieder neue Stellen geben für Leute, die man gerne unterbringen möchte. Das ist der ganze Nutzen!

Wenn Sie dem widersprechen, dann lade ich Sie ein: Setzen wir uns im Jänner in Ruhe in einem Ausschuss zusammen, laden wir uns Expertinnen und Experten ein, die


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