Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 132. Sitzung / Seite 151

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19.06.28

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Regler hat durch­aus Recht: Es sind manche Punkte in beiden Bereichen durchaus positiv, aber es ist leider zu wenig. Daher möchte ich jetzt noch einen Antrag einbringen, der gerade beim Gelegenheitsverkehr die Qualität verbessern würde:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, verstärkte Anreize für die Bildung von Fahrge­meinschaften zu entwickeln.“ – Wir sind ja für Fahrgemeinschaften.

„Dazu wird insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Finanzen aufgefordert, Fahrgemein­schaften erschwerende Regelungen im Bereich des Gelegenheitsverkehrsgesetzes und der subsidiär geltenden Gewerbeordnung zu überprüfen und dem Nationalrat bis spätestens 30.6.2006 Verbesserungsvorschläge zuzuleiten.“

*****

Damit Fahrgemeinschaften wirklich forciert werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.07


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend Anreize für Fahrgemeinschaften

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1160 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Ge­setz 1996 – GelverkG geändert wird (1232 d.B.)

Nach derzeitiger Rechtslage sind Fahrgemeinschaften unzureichend rechtlich abgesi­chert. Eine sachgerechte Aufteilung der variablen Kosten pro zurückgelegtem km auf die Teilnehmer (d.h. unterschiedliche Anteile für LenkerIn einerseits bzw. MitfahrerIn­nen andererseits) ist derzeit formal unzulässig. Auch nach Beschluß der vorliegenden Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes wären Fahrgemeinschaften der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs zufolge nach §2 GelverkG konzessionspflichtig. Das bedeutet in der Praxis, dass Fahrgemeinschaften dann, wenn eine sachgerechte Kostenaufteilung getroffen und auch steuerlich geltend gemacht würde, als gewinn­orientiert und damit als „Gewerbe“ zu behandeln wären.

Dies ist sachlich nicht angemessen und geeignet, Fahrgemeinschaften zu verhindern. Diese wären aber im Gegenteil dort, wo kein akzeptabler Öffentlicher Verkehr zur Ver­fügung steht, gerade in Zeiten hoher und absehbar hoch bleibender Ölpreise ökolo­gisch wie energiepolitisch unterstützungswürdig.

 


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