19.06
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Regler hat durchaus Recht: Es sind manche Punkte in beiden Bereichen durchaus positiv, aber es ist leider zu wenig. Daher möchte ich jetzt noch einen Antrag einbringen, der gerade beim Gelegenheitsverkehr die Qualität verbessern würde:
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, verstärkte Anreize für die Bildung von Fahrgemeinschaften zu entwickeln.“ – Wir sind ja für Fahrgemeinschaften.
„Dazu wird insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Finanzen aufgefordert, Fahrgemeinschaften erschwerende Regelungen im Bereich des Gelegenheitsverkehrsgesetzes und der subsidiär geltenden Gewerbeordnung zu überprüfen und dem Nationalrat bis spätestens 30.6.2006 Verbesserungsvorschläge zuzuleiten.“
*****
Damit Fahrgemeinschaften wirklich forciert werden. –
Danke. (Beifall bei den Grünen.)
19.07
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und
Freunde betreffend Anreize für Fahrgemeinschaften
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des
Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1160 d.B.): Bundesgesetz, mit
dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG geändert wird (1232 d.B.)
Nach derzeitiger Rechtslage sind Fahrgemeinschaften
unzureichend rechtlich abgesichert. Eine sachgerechte Aufteilung der variablen
Kosten pro zurückgelegtem km auf die Teilnehmer (d.h. unterschiedliche Anteile
für LenkerIn einerseits bzw. MitfahrerInnen andererseits) ist derzeit formal
unzulässig. Auch nach Beschluß der vorliegenden Novelle des
Gelegenheitsverkehrsgesetzes wären Fahrgemeinschaften der ständigen Judikatur
des Verwaltungsgerichtshofs zufolge nach §2 GelverkG konzessionspflichtig. Das
bedeutet in der Praxis, dass Fahrgemeinschaften dann, wenn eine sachgerechte
Kostenaufteilung getroffen und auch steuerlich geltend gemacht würde, als
gewinnorientiert und damit als „Gewerbe“ zu behandeln wären.
Dies ist sachlich nicht angemessen und geeignet,
Fahrgemeinschaften zu verhindern. Diese wären aber im Gegenteil dort, wo kein
akzeptabler Öffentlicher Verkehr zur Verfügung steht, gerade in Zeiten hoher
und absehbar hoch bleibender Ölpreise ökologisch wie energiepolitisch
unterstützungswürdig.