fremden Recht des ausländischen Dienstleisters auseinander zu setzen und sich mit ausländischen Gerichten und Behörden herumzuschlagen.
Daher ist es für uns eindeutig: Es geht wieder nur darum,
die Situation der Arbeitnehmer gegenüber den Unternehmern zu verschlechtern.
Das zieht sich gerade im Verkehrsbereich durch. Daher sind wir auch dagegen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wattaul:
Das ist ja Klassenkampf! Das hat ja nichts mit der Sache zu tun! Das ist ja
Klassenkampf, sonst gar nichts!)
19.03
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Regler. – Bitte.
19.03
Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich
Regler (ÖVP): Herr
Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich war ganz verwundert, dass
beide Oppositionsparteien im Ausschuss gegen die Novellen zum
Güterbeförderungsgesetz und zum Gelegenheitsverkehrs-Gesetz gestimmt haben,
und ich habe jetzt sieben Fragen an die Opposition. (Abg. Parnigoni:
Drei!)
Erstens: Warum sind Sie gegen die Umsetzung der Richtlinie 96/26/EG, dass das Fortbetriebsrecht nur mehr ein Jahr gewährt wird beziehungsweise im Ausnahmefall eineinhalb Jahre, und dagegen, dass die Möglichkeit der Nachsicht vom Befähigungsnachweis entfällt? Das bringt eine höhere Qualifikation der Unternehmer.
Zweitens: Warum sind Sie gegen den Entfall der Verpflichtung zur Mitführung des Frachtbriefes, da er nur ein privatrechtliches Dokument ist, das in der CMR und im HGB geregelt ist?
Drittens: Warum sind Sie gegen eine ganz genaue Teilung bei den Straftatbeständen zwischen Unternehmer und Lenker, je nach ihrer entsprechenden Verantwortlichkeit? Das ist besonders dann wichtig – wie ich schon gesagt habe –, wenn der Unternehmer im Ausland ist. Dann ist der Lenker der Repräsentant des Unternehmers hier und ist damit greifbar.
Viertens: Warum sind Sie dagegen, dass 70 Prozent der Strafgelder in Hinkunft zum Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds fließen? Das dient der Verkehrssicherheit.
Fünftens: Warum sind Sie dagegen, dass bei weiteren Betriebsstätten die erforderlichen Abstellflächen nachgewiesen werden müssen? Wollen Sie, dass die Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrsflächen herumstehen?
Sechstens: Warum stimmen Sie heute gegen den Schutz der österreichischen Betriebe vor einer uneingeschränkten Kabotage durch ausländische Unternehmer?
Und siebentens: Warum sind Sie gegen die Anpassung der beiden Gesetze an die Gewerbeordnung, dass nämlich kein neuer gewerberechtlicher Pächter mehr zulässig ist und dass jetzt die Eintragung ins Gewerberegister statt der Ausstellung eines Gewerbescheins erfolgt?
Ein echtes Argument habe ich nicht gehört. Es sind zwei
gute Gesetze, und eigentlich sollten alle Mandatare zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
19.06
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau
Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte. (Abg. Wittauer: Schon
wieder! Sind Sie Doppelrednerin? – Abg. Neudeck: Frau Kollegin,
jetzt sind Sie aber auf den Geschmack gekommen! – Abg. Dr. Gabriela Moser –
auf dem Weg zum Rednerpult –: Ja, selbstverständlich! Sie spornen mich
immer an, Herr Kollege!)