Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 132. Sitzung / Seite 165

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trachtet, so muss man leider feststellen, dass manche Länder Foltermaßnahmen zwar offiziell abgeschafft haben, die Praxis uns aber eines anderen belehrt. Beispiele sind China, aber auch die USA mit ihren Gefangenenlagern in Guantanamo, in Afghanistan oder im Irak.

Der UN-Sonderberichterstatter über Folter und Menschenrechte, Professor Manfred Nowak, überzeugte sich nach jahrelangen und zähen Diskussionen mit der chinesi­schen Regierung über die aktuelle Menschenrechtslage in China.

Nachdem China bereits 1996 die Folter abgeschafft hat, musste er feststellen, dass nach wie vor der Einsatz von Folter verbreitet ist. Aber auch die Lage in Tibet hat sich nicht wesentlich gebessert. Viele buddhistische Mönche und Nonnen werden dort malträtiert und hausen unter widrigsten Bedingungen.

Offensichtlich dürften auch die USA etwas zu verbergen haben. Die US-Regierung wei­gerte sich, UN-Mitarbeitern den Zugang zu Guantanamo zu gestatten. Unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung werden Grundrechte in den Gefangenenlagern und mutmaßlichen Gefängnissen ständig missachtet und die Menschenrechte mit Füßen getreten.

Der Irrglaube, dass etwa in Lagern in Afghanistan die internationalen Verpflichtungen nicht gelten sollen, sondern dort nur afghanisches Recht anwendbar ist und somit Fol­ter rechtens sei, entbehrt jeglicher Grundlage. Jede Lockerung des im Völkerrecht ver­ankerten Folterverbotes ist weder ethisch noch rechtlich, noch politisch vertretbar.

Für Österreich erscheint es sinnvoll, so rasch wie möglich ein innerstaatliches Konzept zur Umsetzung des bereits unterzeichneten Zusatzprotokolls auszuarbeiten, dieses dann zu ratifizieren und sich auf europäischer Ebene auch im Zuge der EU-Ratspräsi­dentschaft 2006 für eine EU-weite Ratifizierung und Umsetzung einzusetzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.49


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. Ich erteile es ihm.

 


19.50.28

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wie schon mein Vorredner, Herr Kollege Ellmauer, gesagt hat, freue auch ich mich, dass in Österreich Folter Gott sei Dank kein Thema ist (Abg. Neudeck: Das Zuhören ist nicht so einfach!), dass es gelungen ist, einen Vier-Parteien-Entschließungsantrag zustande zu bringen, und dass es, so wie schon bei unserem gemeinsamen Antrag die Todes­strafe betreffend, auch hier eine Einigkeit gibt. Das ist angesichts der internationalen Berichte über Geheimgefängnisse, Konzentrationslager, Foltergefängnisse und ernied­rigende Behandlung von Gefangenen keine Selbstverständlichkeit.

Dieser Entschließungsantrag ist wichtig, weil er festschreiben möchte, dass menschen­rechtliche Standards für Verdächtige eingehalten werden, dass es ein Refoulement-Verbot gibt für Menschen, die in Staaten abgeschoben werden sollen, wo gefoltert wird. Und nicht zuletzt macht er Vorschläge für die Unterzeichnung des optionalen Zusatzprotokolls zur UN-Antifolterkonvention beziehungsweise zur Ratifikation dieses Protokolls, die möglichst noch im Frühjahr erfolgen soll.

Zu näheren inhaltlichen Bestimmungen werden sich meine KollegInnen äußern. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits.)

19.51


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. – Bitte.

 


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