Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig und damit angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Kooperationsabkommen über ein Globales Ziviles Satellitennavigationssystem GALILEO zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und dem Staat Israel in 1118 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Jetzt gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag, im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu beschließen, dass die hebräische Sprachfassung dadurch kundzumachen ist, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegt.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.
Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den
Antrag 740/A (E) der Abgeordneten Matthias Ellmauer, Mag. Walter
Posch, Dipl.-Ing. Elke Achleitner, Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Folter und unmenschliche Behandlung und
über den
Antrag 130/A (E) der Abgeordneten Mag. Terezija
Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ratifikation des
Zusatzprotokolls zur Antifolterkonvention (Übereinkommen gegen Folter und
andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe)
(1256 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 26. Punkt der Tagesordnung.
Der Herr Berichterstatter ergreift das Wort als erster Debattenredner. – Herr Abgeordneter Ellmauer, Sie sind am Wort.
19.47
Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Österreichische Volkspartei hat die Initiative von Amnesty International hinsichtlich der Maßnahmen gegen Folter und unmenschliche Behandlung aufgenommen und in Abstimmung aller im Parlament vertretenen Parteien einen Entschließungstext eingebracht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein herzliches Dankeschön dafür, dass Sie mitgestimmt haben!
Grundrechte, wie es die Menschenrechte sind, dürfen nicht an Parteigrenzen Halt machen. Trotz aller Anstrengungen zahlreicher nichtstaatlicher und staatlicher Initiativen sind Folter und Misshandlung in über 150 Ländern der Erde noch immer Teil der Realität. In 80 Staaten sind alleine in den vergangenen drei Jahren Menschen nach Folterungen gestorben.
In Österreich, aber auch in vielen europäischen und außereuropäischen Staaten sind Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung entsprechend der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem UN-Übereinkommen sowie weiteren Übereinkommen verboten. Wenn man aber das tagesaktuelle Geschehen be-