Meine Damen und Herren! Das war, so nehme ich zumindest an, auch der Grund dafür, warum in der UN-Generalversammlung vor drei Jahren wieder der Beschluss gefasst worden ist, ein Zusatzprotokoll zur Antifolterkonvention zu beschließen, mit dem wesentlichen Inhalt, dass wir international die Möglichkeit haben, Gremien mit der Aufgabe und mit der Möglichkeit einzurichten, Gefängnisse, aber auch andere Orte, wo Menschen festgehalten und angehalten werden, unangemeldet – und das ist wichtig: unangemeldet! – zu besuchen, um entsprechende Untersuchungen anzustellen. Man sieht in jenen Ländern, wo diese Untersuchungen Praxis sind, dass diese Tätigkeit sehr, sehr effizient durchgeführt worden ist.
Leider haben dieses Protokoll in Europa nur fünf Länder unterschrieben und ratifiziert. Es sind dies Dänemark, Großbritannien, Malta, Polen und Schweden. Also 20 Länder, 20 europäische Länder, haben noch immer nicht ratifiziert; auch Österreich ist leider darunter. Daher ist dieser Antrag wichtig, in dem wir die Regierung beauftragen, diese Ratifizierung einzuleiten. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
20.07
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Oberhaidinger. – Bitte.
20.07
Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich finde es besonders bedauerlich, dass derartige Vorwürfe ausgerechnet den selbsternannten Weltpolizisten, die USA, treffen. Ich glaube, die Bilder, die in diesem Zusammenhang durch die Welt gegangen sind, machen das Eintreten der Vereinigten Staaten für Menschenrechte nicht gerade glaubwürdig.
Ich begrüße besonders die Reaktion – die sehr eindeutige Reaktion – der EU-Verantwortlichen bezüglich der CIA-Überflüge und der vermuteten Lager in Europa. Es wird EU-Staaten ernsthaft der Stimmrechtsentzug angedroht beziehungsweise einem beitrittswilligen Land sogar der Nicht-Beitritt.
Folter, meine Damen und Herren, ist in jedweder Form schlicht und einfach zu ächten! Folter darf nicht relativiert werden! Daher wird die Folter in der UNO-Konvention nicht von ungefähr „notstandsfest“ behandelt – das heißt, eine Güterabwägung ist nicht zulässig. Wie auch sonst wollen Demokratien in ihrer Konkurrenz zu totalitären Regimes glaubhaft bleiben?
Meine Damen und Herren! Auch wenn der Bush-Regierung mit Argumenten kaum beizukommen ist, sollten wir dennoch nichts unversucht lassen, in allen Gremien, in denen wir vertreten sind, ohne Wenn und Aber klar und eindeutig für die Menschenrechte und gegen die Folter einzutreten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Ellmauer.)
20.09
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Daher kommen wir zur Abstimmung über die dem
Ausschussbericht 1256 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 165.)