Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über die
Regierungsvorlage (996 d.B.): Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum
Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des
Kontrollsystems der Konvention (1255 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 27. Punkt der Tagesordnung.
Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.
20.10
Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde im Laufe ihres Bestehens schon sehr oft durch Zusatzprotokolle geändert und auch ergänzt.
Der Beitritt von zahlreichen neuen Vertragsstaaten zur Europäischen Menschenrechtskonvention sowie auch der zunehmende Bekanntheitsgrad der Konvention führen dazu, dass alljährlich mehr Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof einlangen.
Im Jahre 2004 waren Ende des Jahres 80 000 Beschwerden
anhängig. Für das Jahr 2005 erwartet der Gerichtshof weitere 52 000
neue Beschwerden. Das 14. Zusatzprotokoll soll vereinfachte Verfahren für
die Beschwerdegruppen ermöglichen, und zwar werden offensichtlich begründete
Beschwerden, die bisher in einem siebenköpfigen Gremium behandelt werden
mussten, einem dreiköpfigen Ausschuss
zugewiesen. Die Gruppe der offensichtlich unbegründeten Beschwerden wird der
Zuständigkeit von Einzelrichtern überantwortet.
Weiters wird auch
die Möglichkeit eröffnet, Kammern zu bilden, die bloß aus fünf, anstatt wie
bisher aus sieben, Richtern bestehen. Die Amtszeit der Richter wird auf neun
Jahre, ohne die Möglichkeit zur Wiederwahl, verlängert. Es werden auch weitere
verbesserte Instrumente zur Umsetzung von Urteilen des Europäischen
Menschenrechtsgerichtshofes eingeführt.
Das
14. Zusatzprotokoll schafft aber vor allem auch die Voraussetzung für den
Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention.
Allerdings bedarf das 14. Zusatzprotokoll für sein Inkrafttreten der
Ratifizierung der Vertragsstaaten. Daher ist eben zu diesem Zeitpunkt noch
nicht abzusehen, wann dieses Inkrafttreten tatsächlich möglich sein wird, da
mit Ausnahme von Russland alle Mitgliedstaaten Europas das Protokoll der
Europäischen Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben, aber erst 20 von 26
Mitgliedstaaten haben es ratifiziert.
Dieses Protokoll
sieht somit ein Maßnahmenpaket vor, womit Menschenrechtsbeschwerden binnen
angemessener Frist abgeschlossen werden können. Es führt zur Eindämmung von
Beschwerdelasten und trägt vor allem auch zur Sicherung und zur Verstärkung der
Effizienz des Menschenrechtsgerichtshofes bei. (Beifall bei der ÖVP sowie
der Abg. Mag. Stoisits.)
20.13
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.
20.13
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Durch neue Vertragsstaaten zur Europäischen Menschenrechtskonvention hat die Zahl der jährlich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte herangetragenen Menschenrechtsbeschwerden stark zugenommen.