Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 132. Sitzung / Seite 171

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20.10.1227. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über die Regierungsvorlage (996 d.B.): Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention (1255 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 27. Punkt der Tages­ordnung.

Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.

 


20.10.15

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekre­tär! Hohes Haus! Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde im Laufe ihres Bestehens schon sehr oft durch Zusatzprotokolle geändert und auch ergänzt.

Der Beitritt von zahlreichen neuen Vertragsstaaten zur Europäischen Menschenrechts­konvention sowie auch der zunehmende Bekanntheitsgrad der Konvention führen dazu, dass alljährlich mehr Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof einlangen.

Im Jahre 2004 waren Ende des Jahres 80 000 Beschwerden anhängig. Für das Jahr 2005 erwartet der Gerichtshof weitere 52 000 neue Beschwerden. Das 14. Zu­satzprotokoll soll vereinfachte Verfahren für die Beschwerdegruppen ermöglichen, und zwar werden offensichtlich begründete Beschwerden, die bisher in einem siebenköpfi­gen Gremium behandelt werden mussten, einem dreiköpfigen Ausschuss zugewiesen. Die Gruppe der offensichtlich unbegründeten Beschwerden wird der Zuständigkeit von Einzelrichtern überantwortet.

Weiters wird auch die Möglichkeit eröffnet, Kammern zu bilden, die bloß aus fünf, an­statt wie bisher aus sieben, Richtern bestehen. Die Amtszeit der Richter wird auf neun Jahre, ohne die Möglichkeit zur Wiederwahl, verlängert. Es werden auch weitere ver­besserte Instrumente zur Umsetzung von Urteilen des Europäischen Menschenrechts­gerichtshofes eingeführt.

Das 14. Zusatzprotokoll schafft aber vor allem auch die Voraussetzung für den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Allerdings be­darf das 14. Zusatzprotokoll für sein Inkrafttreten der Ratifizierung der Vertragsstaaten. Daher ist eben zu diesem Zeitpunkt noch nicht abzusehen, wann dieses Inkrafttreten tatsächlich möglich sein wird, da mit Ausnahme von Russland alle Mitgliedstaaten Europas das Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben, aber erst 20 von 26 Mitgliedstaaten haben es ratifiziert.

Dieses Protokoll sieht somit ein Maßnahmenpaket vor, womit Menschenrechtsbe­schwerden binnen angemessener Frist abgeschlossen werden können. Es führt zur Eindämmung von Beschwerdelasten und trägt vor allem auch zur Sicherung und zur Verstärkung der Effizienz des Menschenrechtsgerichtshofes bei. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Mag. Stoisits.)

20.13


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


20.13.33

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Durch neue Vertragsstaaten zur Europäischen Menschenrechtskonvention hat die Zahl der jährlich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte herangetragenen Menschen­rechtsbeschwerden stark zugenommen.

 


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